Architektur & Projekte: Ratgeber zu Honorar, Wettbewerb und Umbau

Architekten-Honorar nach HOAI, 2 Wochen Sonderkündigungsrecht, Wettbewerbe nach RPW, Umbau statt Abriss und Holzbauquote 24,4 Prozent: der Überblick.

Architekturmodell aus Holz mit Gebäuden und Straßen in einer Ausstellung
Foto: Garrison Gao / Pexels
Kurz & knappStand Oktober 2026
  • In Deutschland sind rund 142.000 Architektinnen und Architekten in den Kammern eingetragen, sie arbeiten in etwa 35.000 Büros.
  • Die HOAI-Honorare sind seit 2021 nicht mehr verbindlich, ohne Vereinbarung in Textform gilt aber der Basishonorarsatz.
  • Bauherren können einen Architektenvertrag nach Vorlage der Planungsgrundlage innerhalb von zwei Wochen kündigen.
  • 55 Prozent der Umsätze von Architekturbüros entfallen bereits auf das Bauen im Bestand.
  • 2025 wurden 24,4 Prozent der neuen Wohngebäude überwiegend aus Holz genehmigt, ein Rekordwert.
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. Was umfasst Architektur & Projekte?
  2. Wie viele Architekten und Büros gibt es in Deutschland?
  3. Was kostet ein Architekt nach HOAI?
  4. Welche Rechte haben Bauherren im Architektenvertrag?
  5. Wie funktionieren Architektenwettbewerbe?
  6. Warum setzt sich Umbau statt Neubau durch?
  7. Welche Trends prägen die Architektur 2026?

Was umfasst Architektur & Projekte?

Architektur umfasst die Planung von Gebäuden, Innenräumen, Freiflächen und Stadtquartieren, von der ersten Idee über Entwurf und Genehmigung bis zur Bauüberwachung. Projekte sind die konkreten Bauvorhaben, vom Einfamilienhaus bis zum Schulcampus. Für Bauherren zählen vor allem drei Fragen: Was kostet die Planung, wie findet man das passende Büro und welche Rechte gelten im Vertrag. Dazu kommen Wettbewerbe, Preise und der Umbau bestehender Gebäude.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über das ganze Ressort Architektur & Projekte. Er richtet sich an private Bauherren, Kommunen, Investoren und an alle, die sich für Baukultur interessieren. Alle Zahlen haben den Stand Oktober 2026. Die Inhalte im Überblick:

  1. Was umfasst Architektur & Projekte?
  2. Wie viele Architekten und Büros gibt es in Deutschland?
  3. Was kostet ein Architekt nach HOAI?
  4. Welche Rechte haben Bauherren im Architektenvertrag?
  5. Wie funktionieren Architektenwettbewerbe?
  6. Warum setzt sich Umbau statt Neubau durch?
  7. Welche Trends prägen die Architektur 2026?

Die wichtigsten Begriffe

  • Architekt: Geschützte Berufsbezeichnung. Sie darf nur führen, wer in die Architektenliste einer Landesarchitektenkammer eingetragen ist. Dafür sind ein passendes Studium und Berufserfahrung nötig.
  • Fachrichtungen: Die Kammern unterscheiden Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung.
  • HOAI: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie beschreibt die Leistungen in neun Leistungsphasen und enthält Honorartafeln, die seit 2021 als Orientierung dienen.
  • Leistungsphase: Ein Abschnitt der Planung, etwa Entwurf, Genehmigungsplanung oder Objektüberwachung.
  • Bauvorlageberechtigung: Das Recht, Bauanträge zu unterschreiben. Architekten haben es mit der Eintragung in die Kammerliste, Bauingenieure unter Voraussetzungen der Landesbauordnung.
  • Planungswettbewerb: Ein Verfahren, in dem mehrere Büros anonym Entwürfe einreichen und eine Jury den besten auswählt.
  • Baukultur: Der Anspruch, gebaute Umwelt gestalterisch, sozial und ökologisch gut zu planen. In Deutschland setzt sich die Bundesstiftung Baukultur dafür ein.

Wer plant was?

Planer Typische Aufgaben Typische Auftraggeber
Hochbauarchitekt Wohnhäuser, Büros, Schulen, Umbauten Private Bauherren, Unternehmen, Kommunen
Innenarchitekt Innenräume, Umbauten im Bestand, Ladenbau Unternehmen, Gastronomie, Praxen
Landschaftsarchitekt Gärten, Parks, Plätze, Freiflächen Kommunen, Wohnungsunternehmen
Stadtplaner Bebauungspläne, Quartiere, Rahmenpläne Kommunen, Projektentwickler
Tragwerksplaner Statik, Bemessung von Bauteilen Architekten, Bauherren

Wie viele Architekten und Büros gibt es in Deutschland?

In Deutschland sind gut 142.000 Personen Mitglied einer Architektenkammer, darunter rund 116.000 Hochbauarchitekten. Sie arbeiten in knapp 35.000 Architekturbüros, von denen 47 Prozent Ein-Personen-Büros sind. Nur weniger als 1 Prozent der Büros hat mehr als 50 Beschäftigte. Die Büros setzten zuletzt 18,2 Milliarden Euro netto um. Das zeigen Zahlen der Bundesarchitektenkammer mit Stand Mai 2026.

Die Zahl der Kammermitglieder ist seit 2010 um fast 20.000 gestiegen und hat sich seit 1990 verdoppelt. Der Zuwachs kommt vor allem von angestellten Architekten, die Zahl der freischaffenden bleibt etwa gleich. Rund 16.000 Mitglieder arbeiten im öffentlichen Dienst, etwa in Bauämtern. Das Durchschnittsalter liegt bei 49 Jahren, der Frauenanteil bei 40 Prozent.

Mitglieder nach Fachrichtung

Fachrichtung Mitglieder Frauenanteil
Hochbauarchitektur 116.000 38 Prozent
Landschaftsarchitektur 7.900 48 Prozent
Stadtplanung 6.900 36 Prozent
Innenarchitektur 6.200 77 Prozent
Juniormitglieder 2.200 59 Prozent
nicht beruflich tätig 7.300 40 Prozent

Quelle: Bundesarchitektenkammer, Bundeskammerstatistik. Mit 1,4 Hochbauarchitekten pro 1.000 Einwohner liegt Deutschland deutlich über dem EU-Schnitt von 1,0.

Wofür Architekten ihr Geld verdienen

Der private Wohnungsbau ist der wichtigste Markt. Ein- und Zweifamilienhäuser einschließlich Aus- und Umbau stehen für 29 Prozent der Planungsumsätze, größere Wohnprojekte für weitere 21 Prozent. Bürogebäude kommen auf 10 Prozent, Bildungsbauten auf 9 Prozent. Öffentliche Auftraggeber stehen für 22 Prozent der Umsätze. Über die Bauphasen verteilt erzielen die Büros 36 Prozent ihrer Umsätze mit Entwurf bis Genehmigungsplanung, 23 Prozent mit der Ausführungsplanung und 27 Prozent mit Vergabe, Bauüberwachung und Objektbetreuung.

Deutsche Büros im Ausland

Deutsche Architekturbüros arbeiten auch international. Laut Bundesarchitektenkammer waren 6 Prozent der Planungsbüros in den vergangenen zwölf Monaten im Ausland tätig. Bei Büros mit mehr als zehn Beschäftigten waren es 13 Prozent. Der Schwerpunkt liegt mit 86 Prozent der Auslandsaktivitäten in Europa, gefolgt von Asien mit 12 Prozent. Im europäischen Vergleich ist das eine hohe Quote. Nach Angaben der Kammer erzielen auslandsaktive Büros im Schnitt doppelt so viel Umsatz wie Büros, die nur im Inland arbeiten.

Kleine Büros, große Wirkung

Die Branche besteht überwiegend aus Kleinstunternehmen. 91 Prozent der Büros haben weniger als zehn tätige Personen einschließlich Inhaber. Trotzdem arbeiten 45 Prozent aller rund 138.700 Erwerbstätigen in Büros mit mindestens zehn Personen. Für Bauherren heißt das: Für ein Einfamilienhaus oder einen Dachausbau ist ein kleines Büro oft die passende Wahl, weil der Inhaber selbst plant. Für Schulen, Kliniken oder große Wohnquartiere braucht es Teams mit Spezialisten für Haustechnik, Brandschutz und Bauleitung.

Was kostet ein Architekt nach HOAI?

Was ein Architekt kostet, hängt von den anrechenbaren Baukosten, der Schwierigkeit des Projekts und den beauftragten Leistungsphasen ab. Die Honorarordnung HOAI liefert dafür Honorartafeln, die seit 2021 nur noch Orientierung sind. Architekt und Bauherr vereinbaren das Honorar frei in Textform. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt der Basishonorarsatz der HOAI, also der untere Wert der jeweiligen Spanne.

Die Bindung an Mindest- und Höchstsätze ist seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 entfallen. Für Verbraucher gibt es seitdem eine Schutzregel: Das Büro muss private Bauherren vor Vertragsschluss in Textform darauf hinweisen, dass auch ein höheres oder niedrigeres Honorar als nach den Tafeln vereinbart werden kann. Unterbleibt der Hinweis, gilt statt eines höheren vereinbarten Honorars der Basishonorarsatz.

Die neun Leistungsphasen bei Gebäuden

Die HOAI teilt die Planung in neun Leistungsphasen. Jede Phase hat einen festen Anteil am Gesamthonorar für die Grundleistungen:

Leistungsphase Inhalt Anteil am Honorar
1 Grundlagenermittlung Aufgabe klären, Bedarf ermitteln 2 Prozent
2 Vorplanung Varianten, Kostenschätzung 7 Prozent
3 Entwurfsplanung Entwurf, Kostenberechnung 15 Prozent
4 Genehmigungsplanung Bauantrag erstellen 3 Prozent
5 Ausführungsplanung Werk- und Detailpläne 25 Prozent
6 Vorbereitung der Vergabe Leistungsverzeichnisse 10 Prozent
7 Mitwirkung bei der Vergabe Angebote prüfen, Aufträge vorbereiten 4 Prozent
8 Objektüberwachung Bauleitung, Abnahme, Rechnungsprüfung 32 Prozent
9 Objektbetreuung Mängel in der Gewährleistung verfolgen 2 Prozent

Quelle: § 34 HOAI. Die größten Posten sind die Ausführungsplanung und die Objektüberwachung, zusammen 57 Prozent. Wer nur einen Bauantrag braucht, beauftragt meist die Phasen 1 bis 4 und zahlt dann einen Teil des Gesamthonorars.

So kommen Sie zum Honorar

  1. Baukosten schätzen: Grundlage sind die anrechenbaren Kosten nach DIN 276, vor allem Baukonstruktion und technische Anlagen.
  2. Honorarzone bestimmen: Die HOAI ordnet Gebäude nach Schwierigkeit in fünf Zonen. Ein typisches Einfamilienhaus liegt meist in Zone III.
  3. Leistungsphasen festlegen: Klären Sie, ob das Büro nur plant oder auch die Bauleitung übernimmt.
  4. Besondere Leistungen klären: Bestandsaufnahme, Energieberatung oder Visualisierungen kommen zusätzlich.
  5. Honorar in Textform vereinbaren: Halten Sie Betrag oder Berechnungsweg, Nebenkosten und Zahlungsplan schriftlich fest.

Grundleistungen und Besondere Leistungen

Die HOAI unterscheidet Grundleistungen, die in den Prozentsätzen der Leistungsphasen enthalten sind, und Besondere Leistungen, die zusätzlich vereinbart und bezahlt werden. Typische Besondere Leistungen sind:

  • Bestandsaufnahme und Aufmaß: Bei Umbauten oft der erste und wichtigste Schritt, wenn keine verlässlichen Pläne vorliegen.
  • Energetische Fachplanung: Nachweise und Beratung, die über die normale Entwurfsarbeit hinausgehen.
  • Visualisierungen und Modelle: Für Wettbewerbe, Vermarktung oder Gespräche mit Nachbarn und Gemeinderat.
  • Bauantrag für Fördermittel: Unterlagen für Förderprogramme werden häufig gesondert abgerechnet.
  • Mehrfache Planungsänderungen: Wünscht der Bauherr nach freigegebenem Entwurf grundlegende Änderungen, darf das Büro zusätzlich abrechnen.

Klären Sie vor Vertragsschluss, welche dieser Leistungen Sie brauchen, und lassen Sie sich dafür einen Pauschalbetrag oder einen Stundensatz nennen.

Typische Fehler beim Honorar

  • Nur den Stundensatz vergleichen: Entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind. Ein günstiges Angebot ohne Bauleitung kann am Ende teurer sein.
  • Umbauzuschlag übersehen: Beim Bauen im Bestand kann ein Zuschlag vereinbart werden, weil die Planung aufwendiger ist.
  • Kosten zu niedrig ansetzen: Steigen die Baukosten, steigt bei Abrechnung nach Kostenberechnung auch das Honorar.

Welche Rechte haben Bauherren im Architektenvertrag?

Der Architektenvertrag ist seit 2018 im Bürgerlichen Gesetzbuch eigens geregelt. Sind die wesentlichen Planungsziele noch offen, erstellt der Architekt zuerst eine Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung. Danach kann der Bauherr den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung kündigen. Für Verbraucher beginnt diese Frist nur, wenn das Büro sie in Textform über Recht, Frist und Folgen belehrt hat.

Diese Zielfindungsphase schützt Bauherren davor, sich an ein Büro zu binden, bevor klar ist, was das Projekt kosten wird. Bezahlt werden muss nur die bis dahin erbrachte Leistung. Umgekehrt kann auch der Architekt kündigen, wenn der Bauherr nach Fristsetzung keine Zustimmung zur Planungsgrundlage gibt.

Das gehört in den Vertrag

Punkt Warum er wichtig ist
Beauftragte Leistungsphasen Legt fest, ob auch Ausschreibung und Bauleitung enthalten sind
Honorar und Berechnungsweg Verhindert Streit bei steigenden Baukosten
Kostenrahmen Gibt dem Büro ein klares Budgetziel vor
Termine Sichert Bauantrag und Baubeginn zeitlich ab
Stufenweise Beauftragung Erlaubt den Ausstieg nach einzelnen Phasen
Haftpflichtversicherung Belegt die Deckung für Planungsfehler
Urheberrecht und Nutzung Regelt, ob Pläne bei einem Wechsel weiter genutzt werden dürfen

So finden Sie das passende Büro

  1. Referenzen prüfen: Suchen Sie Büros, die ähnliche Projekte gebaut haben, etwa Umbauten von Altbauten oder Holzhäuser.
  2. Kammerliste nutzen: Die Landesarchitektenkammern führen öffentliche Listen ihrer Mitglieder.
  3. Zwei bis drei Gespräche führen: Achten Sie darauf, ob das Büro zuhört und Ihr Budget ernst nimmt.
  4. Gebaute Projekte ansehen: Ein Besuch vor Ort zeigt mehr als Visualisierungen.
  5. Stufenweise beauftragen: Starten Sie mit den Leistungsphasen 1 und 2 und entscheiden Sie dann über den Rest.

Mehr zu Bauantrag, Fristen und Verträgen lesen Sie im Ressort Recht & Förderung, praktische Tipps zum eigenen Haus im Ressort Hausbau & Ratgeber.

Was tun bei Streit mit dem Architekten?

Streit entsteht meist über Kosten, Termine oder Planungsfehler. Zuerst lohnt ein dokumentiertes Gespräch mit klarer Frist. Viele Landesarchitektenkammern bieten Schlichtungsausschüsse an, die schneller und günstiger sind als ein Gerichtsverfahren. Bei Planungs- oder Überwachungsfehlern haftet das Büro, Architekten müssen dafür eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Wichtig ist, Mängel früh schriftlich zu melden und Fotos sowie Protokolle aufzubewahren. Bei größeren Summen sollten Bauherren einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einschalten, bevor sie Zahlungen zurückhalten.

Wie funktionieren Architektenwettbewerbe?

In einem Architektenwettbewerb reichen mehrere Büros anonym Entwürfe für dieselbe Aufgabe ein, eine Jury mit Fachleuten wählt die besten aus. Öffentliche Auftraggeber nutzen dafür meist die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013. Sie schreibt vor, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung anonym bleiben, die Mehrheit der Jury aus Fachpreisrichtern besteht und in der Regel ein Preisträger, meist der erste, mit der weiteren Planung beauftragt wird.

Wettbewerbe gelten als Instrument, um für Schulen, Rathäuser, Museen oder Wohnquartiere die beste Lösung zu finden statt nur das günstigste Honorarangebot. Sie geben auch jungen und kleinen Büros eine Chance, an große Aufträge zu kommen. Kritiker verweisen auf den hohen Aufwand für die teilnehmenden Büros, die ihre Entwürfe meist ohne Bezahlung einreichen.

Wettbewerbsarten nach RPW 2013

Art Ablauf Typischer Einsatz
Offener Wettbewerb Alle qualifizierten Büros dürfen teilnehmen Große öffentliche Bauten, viel Lösungsvielfalt gewünscht
Nichtoffener Wettbewerb Bewerbung, Auswahl nach festen Kriterien Häufigste Form bei kommunalen Projekten
Zweiphasiges Verfahren Erste Phase filtert, zweite Phase vertieft Komplexe Aufgaben mit vielen Teilnehmern
Kooperatives Verfahren Dialog zwischen Auslober und Teilnehmern Aufgaben, die noch nicht klar definiert sind
Ideenwettbewerb Ohne Absicht zur Umsetzung Grundlagen klären, etwa für Stadtentwicklung

Die wichtigsten Regeln

  • Anonymität: Die Arbeiten tragen nur Kennzahlen. Erst nach der Jurysitzung wird bekannt, wer welchen Entwurf eingereicht hat.
  • Jury: Bei öffentlichen Auslobern hat das Preisgericht eine ungerade Zahl von Mitgliedern, die Mehrheit sind Fachpreisrichter. Die meisten davon müssen vom Auslober unabhängig sein.
  • Preisgeld: Die Wettbewerbssumme soll mindestens dem Honorar für die Vorplanung entsprechen.
  • Auftrag: Gibt es keinen wichtigen Grund dagegen, wird ein Preisträger mit der weiteren Planung beauftragt.

So starten Kommunen einen Wettbewerb

  1. Aufgabe klären: Raumprogramm, Budget, Grundstück und Ziele für Klima und Gestaltung festlegen.
  2. Verfahren wählen: Offen, nichtoffen oder zweiphasig, je nach Größe und gewünschter Teilnehmerzahl.
  3. Betreuer beauftragen: Ein erfahrenes Büro für Wettbewerbsbetreuung erstellt die Auslobung und organisiert die Jury.
  4. Kammer einbinden: Die Architektenkammer prüft die Auslobung auf Übereinstimmung mit der RPW und registriert den Wettbewerb.
  5. Jury besetzen: Fachpreisrichter, Sachpreisrichter aus Verwaltung und Politik sowie Sachverständige benennen.
  6. Ergebnis öffentlich machen: Eine Ausstellung der Entwürfe schafft Akzeptanz bei Bürgern und im Gemeinderat.
  7. Verhandeln und beauftragen: Mit dem Preisträger über Honorar und Leistungen verhandeln und den Auftrag erteilen.

Architekturpreise als Orientierung

Neben Wettbewerben machen Preise gute Projekte sichtbar. Der DAM Preis des Deutschen Architekturmuseums in Frankfurt am Main zeichnet jedes Jahr das beste Gebäude in Deutschland aus. 2026 ging er zum zehnten Mal in dieser Form an Peter Grundmann Architekten für das Zentrum für Kunst und Urbanistik in Berlin-Moabit. Das Büro hat eine ehemalige Güterbahnhofshalle umgebaut und um eine leichte Konstruktion aus Stahl und Glas ergänzt. Dass ein Umbau gewinnt, ist typisch für die Richtung der Branche.

Warum setzt sich Umbau statt Neubau durch?

Umbau statt Neubau setzt sich durch, weil im bestehenden Gebäude bereits viel Energie und Material gebunden ist, das bei einem Abriss verloren geht. Dazu kommen Kosten, Genehmigungsfragen und der Wunsch, vertraute Orte zu erhalten. Laut Bundesarchitektenkammer erzielen Architekturbüros schon 55 Prozent ihrer Umsätze mit dem Bauen im Bestand. 61 Prozent der befragten Architekten haben für einen Umbau geworben, obwohl der Bauherr einen Ersatzneubau wollte.

Nach Angaben der Kammer werden 70 bis 80 Prozent der späteren Umweltwirkungen eines Gebäudes in der Planung festgelegt, nicht auf der Baustelle. Ob ein Haus erhalten, umgebaut oder ersetzt wird, ist deshalb die wichtigste Entscheidung im ganzen Projekt. Das Thema war auch Schwerpunkt im Baukulturbericht 2022/23 der Bundesstiftung Baukultur unter dem Titel Neue Umbaukultur.

Was abgerissen wird

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat die Abbrüche in Deutschland ausgewertet. Zwischen 2007 und 2021 wurden im Schnitt knapp 12.000 Gebäude pro Jahr abgerissen. Die Zahl der abgerissenen Wohngebäude sank in dieser Zeit um 36 Prozent, bei Nichtwohngebäuden um 19 Prozent. Die meisten abgerissenen Wohnhäuser stammen aus den Jahren 1949 bis 1978. 17 Prozent waren jedoch jünger als 43 Jahre. Häufige Gründe sind neue Wohnbebauung und die Umwandlung von Flächen in Grün.

Kennzahl Wert
Abbrüche pro Jahr, Schnitt 2007 bis 2021 knapp 12.000 Gebäude
Rückgang Abbrüche Wohngebäude 2007 bis 2021 minus 36 Prozent
Rückgang Abbrüche Nichtwohngebäude minus 19 Prozent
Anteil abgerissener Wohnhäuser jünger als 43 Jahre 17 Prozent
Umsatzanteil Bauen im Bestand bei Architekten 55 Prozent

Was für den Umbau spricht und was dagegen

Für den Umbau Gegen den Umbau
Graue Energie und Material bleiben erhalten Brandschutz und Statik können teure Nachrüstungen verlangen
Oft schnellere Genehmigung, wenn die Nutzung bleibt Geringe Raumhöhen oder enge Grundrisse schränken ein
Ortsbild und Identität bleiben erhalten Schadstoffe wie Asbest erhöhen den Aufwand
Weniger Bauschutt und Transporte Bestandsaufnahme und Planung sind aufwendiger

Das BBSR betont, dass anpassungsfähige Gebäude länger genutzt werden. Raumhöhen, Erschließung und Tragwerk entscheiden darüber, ob ein Haus später eine neue Nutzung aufnehmen kann. Wer heute neu baut, sollte deshalb schon an den späteren Umbau denken. Wie sich Bestandsgebäude energetisch verbessern lassen, zeigt das Ressort Energie & Sanierung.

So gehen Bauherren beim Umbau vor

  1. Bestand aufnehmen: Aufmaß, Tragwerk, Schadstoffe und Haustechnik prüfen lassen.
  2. Varianten vergleichen: Umbau, Teilabriss und Ersatzneubau mit Kosten und Klimabilanz gegenüberstellen.
  3. Genehmigung klären: Bei Nutzungsänderungen und Denkmalschutz früh mit dem Bauamt sprechen.
  4. Förderung prüfen: Für energetische Sanierungen gibt es Zuschüsse und Kredite von KfW und BAFA.
  5. Puffer einplanen: Im Bestand tauchen Überraschungen auf, ein Reservebudget von einigen Prozent ist sinnvoll.

Die Architektur 2026 prägen vier Trends: mehr Holzbau, mehr Umbau, einfachere Standards und der Einstieg in künstliche Intelligenz. 2025 wurden 24,4 Prozent der neu genehmigten Wohngebäude überwiegend aus Holz geplant, so viel wie nie. Mit dem geplanten Gebäudetyp E sollen Bauherren von teuren Komfortstandards abweichen dürfen. KI nutzen bisher 29 Prozent der Architekten, meist für Texte und Routinearbeiten.

Gleichzeitig bremsen lange Genehmigungen viele Projekte. In einer Befragung der Bundesarchitektenkammer gaben die Büros an, dass Bauanträge in 29 Prozent der Fälle 6 bis 12 Monate und in 12 Prozent mehr als 12 Monate bis zur Entscheidung brauchen. Für 2025 meldete das Statistische Bundesamt Baugenehmigungen für 238.000 Wohnungen, ein langjähriger Tiefstwert.

Holzbau wächst weiter

Nach dem Lagebericht von Holzbau Deutschland wurden 2025 bundesweit 62.184 Wohngebäude genehmigt, davon 15.174 überwiegend aus Holz. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt die Holzbauquote bei rund 28 Prozent, bei Mehrfamilienhäusern bei rund 8 Prozent. Bei Nichtwohngebäuden erreichte Holz 24,9 Prozent nach 25,4 Prozent im Vorjahr.

Gebäudeart 2025 Genehmigungen davon Holz Holzbauquote
Wohngebäude gesamt 62.184 15.174 24,4 Prozent
Ein- und Zweifamilienhäuser nicht verfügbar 14.242 rund 28 Prozent
Mehrfamilienhäuser nicht verfügbar 932 rund 8 Prozent
Nichtwohngebäude 21.049 5.242 24,9 Prozent

Gebäudetyp E: einfacher bauen per Vertrag

Der Gebäudetyp E soll es erlauben, im Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen von Normen abzuweichen, die nur Komfort oder Ausstattung betreffen. Sicherheit und Gesundheit bleiben verbindlich. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz haben im Juli 2026 einen fertigen Gesetzentwurf vorgestellt, der Kabinettsbeschluss war für das zweite Halbjahr 2026 angekündigt. In Kraft ist die Regelung mit Stand Oktober 2026 noch nicht. Hubig beschrieb das Ziel so, dass klar sein müsse, welcher Baustandard geschuldet ist.

Nachhaltigkeit wird Standard

Laut Transformationsbarometer der Bundesstiftung Bauakademie, zitiert von der Bundesarchitektenkammer, setzen 66 Prozent der Büros häufig Lösungen zur Senkung des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser ein. 62 Prozent beraten ihre Auftraggeber häufig zu Sanierung oder Umbau statt Abriss. Bauteile wiederverwenden planen 28 Prozent häufig, eine Planung nach Ökobilanz nutzen bisher nur 15 Prozent regelmäßig. Hier liegt das größte Potenzial für die kommenden Jahre.

KI im Planungsbüro

Künstliche Intelligenz ist in den Büros angekommen, aber noch nicht im Alltag verankert. 29 Prozent der Architekten nutzten 2025 KI-Werkzeuge, 71 Prozent verzichten darauf. Große Büros sind deutlich weiter als kleine. Eingesetzt wird KI vor allem für Texte, Dokumentation, Normrecherche und Routinearbeit. Für Entwurf, Grundrissvarianten oder Simulationen spielt sie bisher eine kleinere Rolle.

Bürogröße Anteil der selbstständigen Architekten mit KI-Nutzung
weniger als 5 Personen 19 Prozent
5 bis 9 Personen 30 Prozent
10 bis 24 Personen 40 Prozent
25 bis 49 Personen 55 Prozent
50 und mehr Personen 67 Prozent

Quelle: BAK, Berufspolitische Befragung 2025. Gleichzeitig klagen viele Büros über steigende Softwarekosten durch Cloud- und Abomodelle.

Barrierefrei und flexibel planen

Ein weiterer Trend ist die Planung für alle Lebensphasen. Barrierefreie Zugänge, bodengleiche Duschen und breite Türen sind in vielen Landesbauordnungen für einen Teil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern Pflicht, die Details regelt die Norm DIN 18040. Für Bauherren von Einfamilienhäusern lohnt es sich, die Anforderungen freiwillig mitzudenken, weil ein späterer Umbau deutlich teurer ist. Dazu passt die Forderung des BBSR nach anpassungsfähigen Gebäuden: Großzügige Raumhöhen, wenige tragende Innenwände und gut erreichbare Leitungsschächte machen es leichter, ein Haus später anders zu nutzen.

Typische Fehler bei Bauprojekten

  • Zu spät einen Architekten holen: Wer erst nach dem Grundstückskauf plant, verschenkt Chancen bei Lage, Ausrichtung und Baurecht.
  • Den Bestand unterschätzen: Ein schneller Abriss ist oft weder billiger noch schneller, wenn Entsorgung und neue Genehmigungen dazukommen.
  • Kosten nur für den Bau planen: Honorare, Gutachten, Gebühren und Nebenkosten machen einen spürbaren Teil des Budgets aus.
  • Wettbewerb und Beteiligung auslassen: Bei öffentlichen Projekten führen Wettbewerbe und frühe Bürgerbeteiligung meist zu besseren und akzeptierten Lösungen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Architekt?

Das hängt von Baukosten, Schwierigkeit und beauftragten Leistungsphasen ab. Die HOAI-Tafeln dienen seit 2021 als Orientierung, ohne Vereinbarung in Textform gilt der Basishonorarsatz.

Welche Leistungsphase ist beim Architekten am teuersten?

Die Objektüberwachung, also die Bauleitung, mit 32 Prozent des Honorars für Gebäude. Danach folgt die Ausführungsplanung mit 25 Prozent.

Kann ich einen Architektenvertrag kündigen?

Ja. Nach Vorlage der Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzung haben Bauherren ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen. Bei Verbrauchern läuft die Frist nur nach Belehrung in Textform.

Wer darf sich Architekt nennen?

Nur wer in die Architektenliste einer Landesarchitektenkammer eingetragen ist. Dafür braucht man ein passendes Studium und Berufserfahrung.

Wie läuft ein Architektenwettbewerb ab?

Büros reichen anonym Entwürfe ein, eine Jury mit Mehrheit an Fachpreisrichtern wählt aus. Nach RPW 2013 wird in der Regel ein Preisträger mit der Planung beauftragt.

Wie viele Häuser werden in Deutschland aus Holz gebaut?

2025 wurden 24,4 Prozent der neu genehmigten Wohngebäude überwiegend aus Holz geplant. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern waren es rund 28 Prozent.

Was ist der Gebäudetyp E?

Ein geplanter Vertragstyp, mit dem Bauherren und Unternehmen von Komfort- und Ausstattungsnormen abweichen können. Mit Stand Oktober 2026 ist das Gesetz noch nicht in Kraft.

Lohnt sich Umbau statt Abriss?

Oft ja, weil Material und graue Energie erhalten bleiben. Ob es sich rechnet, zeigt ein Variantenvergleich mit Kosten, Brandschutz, Statik und Klimabilanz.

Quellen

  1. Facts & Figures: Die Vermessung der Branche ArchitekturBundesarchitektenkammer · abgerufen 09.10.2026
  2. § 34 HOAI Leistungsbild Gebäude und InnenräumeBundesministerium der Justiz · abgerufen 09.10.2026
  3. § 7 HOAI HonorarvereinbarungBundesministerium der Justiz · abgerufen 09.10.2026
  4. § 650r BGB SonderkündigungsrechtBundesministerium der Justiz · abgerufen 09.10.2026
  5. Bekanntmachung der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung · abgerufen 09.10.2026
  6. Zahl der Gebäudeabbrüche in Deutschland gesunkenBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung · abgerufen 09.10.2026
  7. Holzbauquote erreicht 2025 mit 24,4 Prozent im Wohnungsneubau einen HöchststandHolzbau Deutschland via Deutscher Presseindex · abgerufen 09.10.2026
  8. Gewinner beim DAM Preis 2026 steht festdb deutsche bauzeitung · abgerufen 09.10.2026
  9. Wohnungsbau: Hubig stellt Gesetzentwurf für einfacheres Bauen fertigHandelsblatt · abgerufen 09.10.2026
  10. Gebäudetyp E soll schnell kommenDeutscher Bundestag · abgerufen 09.10.2026

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