- Der Bau-Turbo nach § 246e BauGB gilt seit 30. Oktober 2025 und ist bis 31. Dezember 2030 befristet.
- Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist entfallen.
- Die KfW bezuschusst eine neue Heizung mit 30 bis 70 Prozent, in der niedrigsten Einkommensstufe mit bis zu 80 Prozent.
- Für Dämmung und Fenster zahlt das BAFA 15 Prozent Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan 5 Prozentpunkte mehr.
- Statt Zuschuss können Eigentümer 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer abziehen, maximal 40.000 Euro.
Inhalt · 7 Abschnitte
- Was umfasst Recht & Förderung beim Bauen?
- Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?
- Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz?
- Welche Förderung gibt es 2026 für Heizung und Sanierung?
- Welche Förderung gibt es für Neubau und Hauskauf?
- Welche Steuervorteile und Steuern gelten beim Bauen?
- Welche Rechte haben Bauherren im Bauvertrag?
Was umfasst Recht & Förderung beim Bauen?
Recht und Förderung beim Bauen umfassen alle Regeln, die bestimmen, was Sie bauen dürfen, wie energieeffizient es sein muss und welche staatliche Unterstützung Sie dafür bekommen. Dazu gehören Baugesetzbuch und Landesbauordnungen, das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, die Förderprogramme von KfW und BAFA, Steuervorteile und das Bauvertragsrecht. 2026 hat sich in fast allen Bereichen etwas geändert. Wer die Regeln kennt, spart Zeit, Geld und Ärger.
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über das ganze Ressort Recht & Förderung. Er erklärt die wichtigsten Begriffe, fasst die Rechtslage im Oktober 2026 zusammen und verweist auf vertiefende Beiträge. Die Inhalte im Überblick:
- Was umfasst Recht & Förderung beim Bauen?
- Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?
- Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz?
- Welche Förderung gibt es 2026 für Heizung und Sanierung?
- Welche Förderung gibt es für Neubau und Hauskauf?
- Welche Steuervorteile und Steuern gelten beim Bauen?
- Welche Rechte haben Bauherren im Bauvertrag?
Die wichtigsten Begriffe
Im Bau- und Förderrecht tauchen immer wieder dieselben Fachbegriffe auf. Diese sollten Sie kennen:
- Baugesetzbuch (BauGB): Bundesgesetz für das Planungsrecht. Es regelt, wo und in welchem Umfang gebaut werden darf, etwa über Bebauungspläne.
- Landesbauordnung (LBO): Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung. Sie regelt Verfahren, Abstandsflächen, Brandschutz und Standsicherheit.
- Bebauungsplan: Satzung der Gemeinde, die für ein Gebiet Art und Maß der Bebauung festlegt, zum Beispiel Geschosszahl und Dachform.
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes. Es legt Anforderungen an Energiebedarf und Heizungen fest.
- BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude. Unter diesem Dach laufen die Zuschüsse und Kredite von KfW und BAFA.
- iSFP: Individueller Sanierungsfahrplan, erstellt von einer Energieberatung. Er bringt bei der Förderung der Gebäudehülle einen Bonus.
- Verbraucherbauvertrag: Vertrag, mit dem ein Unternehmer für eine Privatperson ein neues Gebäude baut oder es erheblich umbaut. Er bringt besondere Schutzrechte.
Die wichtigsten Änderungen 2026 auf einen Blick
| Thema | Was gilt | Seit |
|---|---|---|
| Bau-Turbo | Abweichungen vom Baugesetzbuch für Wohnungsbau mit Zustimmung der Gemeinde | 30. Oktober 2025 |
| Gebäudemodernisierungsgesetz | 65-Prozent-Regel entfällt, Biobrennstoff-Quote für neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 | 29. Juli 2026 |
| Heizungsförderung | Klimageschwindigkeitsbonus 16 statt 20 %, förderfähige Kosten 28.000 statt 30.000 Euro, Effizienzbonus entfällt | 21. Juli 2026 |
| CO2-Preis | Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne | 2026 |
| EU-Emissionshandel für Gebäude (ETS 2) | Start auf 2028 verschoben | – |
Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?
Für den Neubau eines Hauses und für viele Umbauten brauchen Sie eine Baugenehmigung oder müssen zumindest ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen. Welche Vorhaben genehmigungsfrei sind, regelt jede Landesbauordnung selbst. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet mit Bebauungsplan und halten Sie dessen Vorgaben ein, reicht in vielen Ländern eine Genehmigungsfreistellung oder ein vereinfachtes Verfahren. Den Antrag stellt ein bauvorlageberechtigter Planer.
Wie lange die Behörden für die Prüfung brauchen, unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Einen Vergleich der gesetzlichen Fristen finden Sie in unserem Beitrag Wie lange dauert eine Baugenehmigung?. Vollständige Unterlagen sind der wichtigste Hebel für ein schnelles Verfahren: Fehlende Nachweise stoppen die Frist oft, bevor sie überhaupt beginnt.
Bauvoranfrage: Klarheit vor dem Grundstückskauf
Wer unsicher ist, ob ein Vorhaben auf einem Grundstück zulässig ist, kann vor dem eigentlichen Bauantrag eine Bauvoranfrage stellen. Die Behörde beantwortet dann einzelne Fragen verbindlich, etwa ob ein zweites Vollgeschoss, ein Anbau oder eine bestimmte Nutzung erlaubt ist. Der Bescheid heißt Vorbescheid und bindet die Behörde für eine bestimmte Zeit, die in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt ist. Besonders vor dem Kauf eines Grundstücks ohne Bebauungsplan schafft eine Bauvoranfrage Sicherheit, weil Sie nicht für ein Grundstück zahlen, auf dem Ihr Haus später nicht genehmigt wird.
Was zu einem vollständigen Bauantrag gehört
Die genauen Anforderungen legt jedes Land in seiner Bauvorlagenverordnung fest. Fast überall gehören aber dieselben Unterlagen dazu:
- Lageplan: auf Grundlage einer amtlichen Flurkarte, oft von einem Vermessungsingenieur erstellt.
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im vorgeschriebenen Maßstab.
- Baubeschreibung: Angaben zu Nutzung, Konstruktion und Materialien.
- Standsicherheitsnachweis: die Statik, je nach Land vor Baubeginn oder mit dem Antrag.
- Energienachweis: der Nachweis, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes erfüllt.
- Berechnungen: Wohnfläche, umbauter Raum und Abstandsflächen.
Fehlt ein Dokument, fordert die Behörde es nach, und das Verfahren verlängert sich. Sprechen Sie deshalb vor der Einreichung mit Ihrem Planer ab, welche Nachweise Ihr Land verlangt.
Abstandsflächen
Abstandsflächen sorgen dafür, dass Nachbargrundstücke genug Licht und Luft bekommen und der Brandschutz gewahrt bleibt. Die Musterbauordnung, an der sich die Länder orientieren, sieht eine Tiefe von 0,4 der Wandhöhe vor, mindestens aber 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt 0,2 der Wandhöhe. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen reichen 3 Meter. Die einzelnen Landesbauordnungen weichen teilweise ab.
Bau-Turbo: § 246e BauGB
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus gilt seit dem 30. Oktober 2025 der sogenannte Bau-Turbo. Nach § 246e BauGB darf die Baubehörde mit Zustimmung der Gemeinde von Vorschriften des Baugesetzbuchs abweichen, wenn dadurch Wohnraum entsteht. Das gilt für Neubauten, für Erweiterungen und Umbauten, die neue Wohnungen schaffen, und für die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken.
Die Abweichung muss mit öffentlichen Belangen vereinbar sein, die Interessen der Nachbarn werden berücksichtigt. Im Außenbereich muss das Vorhaben räumlich an bebaute Flächen anschließen. Die Sonderregel ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Landesbauordnung, Naturschutz, Denkmalschutz und Umweltrecht gelten weiter in vollem Umfang.
| Regel | Inhalt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Abweichung vom BauGB | für Wohnungsbau, mit Zustimmung der Gemeinde, befristet bis Ende 2030 | § 246e BauGB |
| Zustimmung der Gemeinde | gilt als erteilt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von 3 Monaten ablehnt | § 36a BauGB |
| Verlängerung | um bis zu 1 Monat für eine Öffentlichkeitsbeteiligung | § 36a BauGB |
| Befreiung vom Bebauungsplan | zugunsten des Wohnungsbaus, auch in mehreren vergleichbaren Fällen | § 31 Abs. 3 BauGB |
Wie Gemeinden den Bau-Turbo in der Praxis anwenden, zeigt das Beispiel aus Höxter, wo 13 Wohnungen nur mit Zustimmung der Nachbarn entstehen sollen. Welche Chancen und Grenzen Kommunalpolitiker sehen, lesen Sie in unserem Beitrag Bau-Turbo für Kommunen.
Gebäudetyp E
Ein weiteres Vorhaben soll das Bauen günstiger machen: der Gebäudetyp E. Er soll es erlauben, rechtssicher von nicht zwingenden Baustandards abzuweichen. Ein erster Gesetzentwurf von 2024 ist mit dem Ende der damaligen Legislaturperiode verfallen. Im November 2025 legten Justiz- und Bauministerium neue Eckpunkte vor. Ein beschlossenes Gesetz gibt es im Oktober 2026 noch nicht, das Vorhaben ist weiter in Vorbereitung.
Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Es wurde am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wichtigste Änderung: Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Eigentümer dürfen wieder zwischen Gas, Öl, Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung und Biomasse wählen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen dafür ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
Die Biotreppe für neue Gas- und Ölheizungen
Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss einen wachsenden Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen. Die Quote steigt in vier Stufen:
| Ab | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 % |
| 1. Januar 2030 | 15 % |
| 1. Januar 2035 | 30 % |
| 1. Januar 2040 | 60 % |
Die Pflicht lässt sich auch anders erfüllen. Für die Jahre 2029 bis 2034 zählt etwa eine Solarthermieanlage oder eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung von mindestens 73 Prozent. Eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt die Vorgabe, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Leistung des Spitzenlastkessels erreicht. Fällt eine alte Heizung ab 2028 irreparabel aus, gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten.
Was bleibt für Bestand und Neubau
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Für Neubauten bleibt eine Obergrenze für den Primärenergiebedarf: Ein neues Wohngebäude darf höchstens 55 Prozent des Bedarfs eines gesetzlichen Referenzgebäudes haben. Mieter sollen nach Angaben der Bundesregierung vor zusätzlichen Betriebskosten durch unwirtschaftliche Heizungen geschützt werden. Ein eigenes Gesetz zu grünem Gas und grünem Heizöl ist bis Dezember 2026 angekündigt.
CO2-Preis als Kostenfaktor
Wer fossil heizt, zahlt über den nationalen Emissionshandel einen CO2-Preis. 2026 werden die Zertifikate in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne versteigert. Der Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr wurde auf 2028 verschoben. Für die Wahl der Heizung sollten Sie dennoch mit steigenden Preisen für Gas und Heizöl rechnen. Wie sich das auf die jährlichen Kosten auswirkt, erklärt das Ressort Energie & Sanierung.
Welche Förderung gibt es 2026 für Heizung und Sanierung?
Für Heizung und Sanierung gibt es 2026 vor allem drei Wege: den KfW-Zuschuss für eine neue Heizung, den BAFA-Zuschuss für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik sowie KfW-Kredite für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Für den Heizungstausch zahlt die KfW 30 bis 70 Prozent, im niedrigsten Einkommensbereich bis zu 80 Prozent. Die Förderung muss in der Regel vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.
KfW-Heizungsförderung (Programm 458)
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer erhalten 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, wenn sie eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Heizung ersetzen. Dazu kommt ein Einkommensbonus nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.
| Baustein | Fördersatz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, Austausch alter oder fossiler Heizung |
| Einkommensbonus | 40 % | Einkommen bis 30.000 Euro |
| Einkommensbonus | 30 % | Einkommen 30.001 bis 40.000 Euro |
| Einkommensbonus | 10 % | Einkommen 40.001 bis 50.000 Euro, mit Kind bis 60.000 Euro |
| Höchstfördersatz | 70 %, niedrigste Einkommensstufe 80 % | – |
Förderfähig sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro. Der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt damit bei 19.600 Euro, in der niedrigsten Einkommensstufe bei 22.400 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte, bis er am 1. August 2028 entfällt. Auch die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit sinkt dann halbjährlich um 750 Euro.
BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle
Für Dämmung, Fenster und Außentüren zahlt das BAFA 15 Prozent Zuschuss. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und setzen Sie eine darin empfohlene Maßnahme um, steigt der Satz um 5 Prozentpunkte. Förderfähig sind ohne Sanierungsfahrplan 30.000 Euro je Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro. Ein zusätzlicher Bonus für Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz ist für das erste Quartal 2027 geplant.
Zuschuss für die Energieberatung
Eine Energieberatung lohnt sich vor jeder größeren Sanierung, weil sie die richtige Reihenfolge der Maßnahmen klärt und den Sanierungsfahrplan liefert. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Beraterhonorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt der Zuschuss höchstens 650 Euro, bei Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten höchstens 850 Euro.
KfW-Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261)
Wer ein Haus umfassend saniert, kann einen Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit erhalten. Je besser der erreichte Standard, desto höher der Tilgungszuschuss, der einen Teil des Kredits erlässt. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre, die Zinsbindung bis zu 10 Jahre.
| Standard nach Sanierung | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 %, höchstens 15.000 Euro |
| Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 %, höchstens 22.500 Euro |
| Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 5 % |
| Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % |
Für besonders ineffiziente Gebäude gibt es zusätzlich 10 Prozent Bonus, für serielle Sanierungen bis zu 15 Prozent. Einen ausführlichen Überblick über Heizung, Dämmung und Förderung bietet das Ressort Energie & Sanierung.
Welche Förderung gibt es für Neubau und Hauskauf?
Für den Neubau fördert die KfW vor allem besonders klimafreundliche Häuser mit zinsgünstigen Krediten, nicht mit Zuschüssen. Voraussetzung ist in allen Programmen, dass das Haus nicht mit Öl, Gas oder Biomasse heizt. Familien mit Kindern erhalten höhere Kreditbeträge, müssen aber Einkommensgrenzen einhalten. Für den Kauf eines alten, sanierungsbedürftigen Hauses gibt es ein eigenes Familienprogramm. Alle Kredite werden über die Hausbank beantragt, bevor das Vorhaben beginnt.
| Programm | Zielgruppe | Kredit | Wichtige Bedingungen |
|---|---|---|---|
| 297/298 Klimafreundlicher Neubau | alle Bauherren | bis 100.000 Euro je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis 150.000 Euro | Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklusanforderungen, keine fossile Heizung |
| 300 Wohneigentum für Familien | Familien mit Kind unter 18 | mit QNG-Siegel 220.000 bis 270.000 Euro je nach Kinderzahl | Einkommen bis 90.000 Euro bei einem Kind plus 10.000 Euro je weiterem Kind, erstes Wohneigentum |
| 308 Jung kauft Alt | Familien, die ein Bestandshaus kaufen | 140.000 Euro (1 Kind), 160.000 Euro (2), 180.000 Euro (3 und mehr) | Energieklasse F, G oder H, Sanierung innerhalb von 4,5 Jahren |
Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht, die Mittel stehen unter dem Vorbehalt des Bundeshaushalts. Die Zinssätze ändern sich laufend und werden tagesaktuell von der KfW veröffentlicht. Was ein Neubau insgesamt kostet und wie Sie ihn finanzieren, erklärt das Ressort Hausbau & Ratgeber.
Förderung richtig beantragen
Der häufigste Fehler bei Förderanträgen ist die falsche Reihenfolge. Bei fast allen Programmen gilt: erst Antrag, dann Auftrag. Bei der Heizungsförderung ist ein Liefer- und Leistungsvertrag erlaubt, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für den Fall einer Ablehnung enthält. So gehen Sie vor:
- Beratung einholen: Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten einbinden, bei Bedarf Sanierungsfahrplan erstellen lassen.
- Angebote einholen: Mehrere Angebote vergleichen und prüfen, ob die Technik die Fördervoraussetzungen erfüllt.
- Vertrag mit Bedingung schließen: Vertrag nur mit Bedingung für die Förderzusage unterschreiben.
- Antrag stellen: Zuschuss bei KfW oder BAFA beantragen, Kredite über die Hausbank.
- Zusage abwarten und umsetzen: Erst nach Zusage mit den Arbeiten beginnen und Fristen beachten.
- Nachweise einreichen: Rechnungen und Bestätigungen fristgerecht hochladen, damit das Geld ausgezahlt wird.
Typische Fehler bei Förderanträgen
Viele Anträge scheitern nicht an den Voraussetzungen, sondern an Formalien. Wer den Vertrag ohne Förderbedingung unterschreibt oder vor der Zusage mit den Arbeiten beginnt, verliert den Anspruch in der Regel komplett. Ebenso häufig fehlen Nachweise über die technischen Mindestanforderungen, etwa zur Effizienz einer Wärmepumpe. Auch Fristen werden unterschätzt: Wer die Maßnahme nicht im vorgesehenen Zeitraum abschließt oder die Nachweise zu spät einreicht, riskiert die Auszahlung. Bewahren Sie alle Rechnungen, Bestätigungen und Fotos der Arbeiten mindestens bis zur Auszahlung auf, besser deutlich länger.
Welche Steuervorteile und Steuern gelten beim Bauen?
Wer selbst bewohntes Eigentum energetisch saniert, kann statt eines Zuschusses einen Steuerbonus nutzen: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Für Handwerkerleistungen gibt es eine weitere Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten bis 1.200 Euro im Jahr. Auf der anderen Seite fallen beim Grundstückskauf Grunderwerbsteuer und später jedes Jahr Grundsteuer an.
Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG)
Der Steuerbonus nach § 35c EStG gilt für Gebäude, die älter als zehn Jahre sind und selbst bewohnt werden. Die Arbeiten muss ein Fachbetrieb ausführen. Die Ermäßigung verteilt sich auf drei Jahre und wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
| Jahr | Abzug von der Steuerschuld | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Jahr des Abschlusses | 7 % der Kosten | 14.000 Euro |
| Folgejahr | 7 % der Kosten | 14.000 Euro |
| Zweites Folgejahr | 6 % der Kosten | 12.000 Euro |
| Gesamt | 20 % | 40.000 Euro |
Kosten für eine Energieberatung werden zu 50 Prozent berücksichtigt. Der Steuerbonus lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht mit KfW- oder BAFA-Förderung und nicht mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kombinieren. Für verschiedene Maßnahmen können Sie aber unterschiedliche Wege wählen, etwa Zuschuss für die Heizung und Steuerbonus für die Fenster.
Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
Für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten zählen nicht. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Betriebs, Barzahlungen werden nicht anerkannt. Öffentlich geförderte Maßnahmen sind ausgeschlossen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt ein eigener Höchstbetrag von 4.000 Euro.
Grunderwerbsteuer, Grundsteuer und Bauabzugsteuer
Beim Kauf eines Grundstücks oder Hauses fällt Grunderwerbsteuer an. Die Länder legen den Satz selbst fest, er reicht von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet, mehrere Länder nutzen eigene Modelle. Gemeinden können zudem eine Grundsteuer C auf baureife, aber unbebaute Grundstücke erheben.
Für Unternehmer und Vermieter gibt es eine weitere Pflicht: die Bauabzugsteuer. Wer als Unternehmer Bauleistungen beauftragt, muss 15 Prozent der Rechnung einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn der Baubetrieb keine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Die Pflicht entfällt bei Beträgen unter 5.000 Euro im Jahr und für Vermieter mit höchstens zwei Wohnungen.
Welche Rechte haben Bauherren im Bauvertrag?
Baut ein Unternehmen für Sie als Privatperson ein neues Haus oder baut es erheblich um, gilt das Recht des Verbraucherbauvertrags nach den Paragrafen 650i bis 650n BGB. Sie haben Anspruch auf eine genaue Baubeschreibung, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen und eine Sicherheit von 5 Prozent. Abschlagszahlungen dürfen insgesamt höchstens 90 Prozent des Preises betragen. Mängelansprüche verjähren bei einem Bauwerk erst nach 5 Jahren.
| Recht | Inhalt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Form | Vertrag mindestens in Textform | § 650i BGB |
| Baubeschreibung | Unternehmer muss Leistungen vorab beschreiben | § 650j BGB |
| Widerruf | 14 Tage, ohne Belehrung höchstens 12 Monate und 14 Tage, nicht bei notariellem Vertrag | § 650l, § 356e BGB |
| Abschlagszahlungen | höchstens 90 % der Gesamtvergütung | § 650m BGB |
| Sicherheit für den Bauherrn | 5 % der Vergütung bei der ersten Abschlagszahlung | § 650m BGB |
| Gewährleistung | 5 Jahre ab Abnahme für ein Bauwerk, 2 Jahre für sonstige Werke | § 634a BGB |
Worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten
Die Baubeschreibung ist die Grundlage für jeden Streit über Leistungen und Mängel. Je genauer sie ist, desto besser sind Sie geschützt. Prüfen Sie vor der Unterschrift besonders diese Punkte:
- Leistungsumfang: Sind Bodenplatte oder Keller, Hausanschlüsse, Malerarbeiten und Außenanlagen enthalten?
- Termine: Gibt es einen verbindlichen Fertigstellungstermin oder nur eine ungefähre Bauzeit?
- Preisanpassung: Darf der Preis bei steigenden Materialkosten angepasst werden, und wenn ja, nach welcher Formel?
- Zahlungsplan: Orientieren sich die Raten am tatsächlichen Baufortschritt?
- Abnahme: Ist eine förmliche Abnahme mit Protokoll vorgesehen?
Wurde der Vertrag notariell beurkundet, wie beim Kauf von einem Bauträger, gibt es kein Widerrufsrecht. Hier gelten zusätzlich die Regeln der Makler- und Bauträgerverordnung für die Zahlungsraten. Ein unabhängiger Sachverständiger, der Vertrag und wichtige Bauphasen prüft, kostet Geld, spart aber oft deutlich mehr.
Die Abnahme richtig durchführen
Die Abnahme ist rechtlich der wichtigste Termin am Ende des Baus. Mit ihr bestätigen Sie, dass das Haus im Wesentlichen vertragsgemäß errichtet wurde. Ab diesem Zeitpunkt kehrt sich die Beweislast um: Vorher muss der Unternehmer beweisen, dass sein Werk mangelfrei ist, danach müssen Sie einen Mangel nachweisen. Außerdem wird mit der Abnahme die Schlusszahlung fällig, und die Gewährleistungsfrist beginnt. Nehmen Sie das Haus deshalb nie ohne gründliche Begehung ab. Bekannte Mängel gehören ins Abnahmeprotokoll, sonst können Sie Ansprüche verlieren.
Mängel nach der Abnahme
Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Treten in dieser Zeit Mängel auf, müssen Sie diese dem Unternehmer schriftlich melden und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und Datum. Kurz vor Ablauf der Frist lohnt sich eine Begehung mit einem Sachverständigen, um versteckte Schäden noch rechtzeitig geltend zu machen.
Weiter informieren
Aktuelle Beiträge zu Baurecht, Genehmigungsfristen und Förderprogrammen finden Sie im Ressort Recht & Förderung. Die Angaben in diesem Ratgeber entsprechen dem Stand Oktober 2026. Förderbedingungen und Gesetze ändern sich häufig, prüfen Sie deshalb vor einem Antrag oder Vertrag die aktuellen Merkblätter und Gesetzestexte. Dieser Ratgeber wird monatlich aktualisiert.
Häufige Fragen
Was ist der Bau-Turbo?
Der Bau-Turbo nach § 246e BauGB erlaubt Behörden seit 30. Oktober 2025, mit Zustimmung der Gemeinde vom Baugesetzbuch abzuweichen, wenn Wohnraum entsteht. Die Regel gilt bis Ende 2030.
Gilt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen noch?
Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die Regel ist entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 aber steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
Die KfW zahlt 30 Prozent Grundförderung, dazu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus. Insgesamt sind höchstens 70 Prozent möglich, in der niedrigsten Einkommensstufe 80 Prozent.
Wie viel Zuschuss gibt es für Dämmung und Fenster?
Das BAFA zahlt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu, und die förderfähigen Kosten steigen von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit.
Kann ich Steuerbonus und Zuschuss kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für unterschiedliche Maßnahmen können Sie aber verschiedene Wege wählen, etwa Zuschuss für die Heizung und Steuerbonus für die Fenster.
Wie viel zahlt das BAFA für eine Energieberatung?
Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten.
Wie lange kann ich einen Bauvertrag widerrufen?
Bei einem Verbraucherbauvertrag 14 Tage. Ohne ordnungsgemäße Belehrung erlischt das Recht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen; bei notariellen Verträgen gibt es kein Widerrufsrecht.
Wie lange haftet der Bauunternehmer für Mängel?
Für ein Bauwerk verjähren Mängelansprüche 5 Jahre nach der Abnahme. Für sonstige Werkleistungen gilt eine Frist von 2 Jahren.
Quellen
- § 246e BauGB Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau
- § 36a BauGB Zustimmung der Gemeinde
- § 31 BauGB Ausnahmen und Befreiungen
- Bau-Turbo: Informationen für Bauherren
- Musterbauordnung (MBO)
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226: Gebäudemodernisierungsgesetz
- Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
- Neubau Wohngebäude: Anforderungen nach GModG
- nEHS: Verkauf und Versteigerung
- Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Gebäudehülle
- Energieberatung für Wohngebäude
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
- Wohneigentum für Familien (300)
- Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)
- § 35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
- § 35a EStG Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- § 48 EStG Steuerabzug bei Bauleistungen
- § 650m BGB Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs
- § 650l BGB Widerrufsrecht
- § 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche
- Grunderwerbsteuer: Länder nehmen Rekordsummen ein
- Gebäudetyp E: Eckpunkte vorgelegt
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