- Der Tiefbau in Deutschland setzte 2025 rund 61,7 Milliarden Euro um, mehr als der Hochbau mit 57,4 Milliarden Euro.
- Das Sondervermögen Infrastruktur umfasst 500 Milliarden Euro über 12 Jahre, davon 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen.
- Der Investitionsrückstand der Kommunen liegt laut KfW bei 231,2 Milliarden Euro, davon 53,7 Milliarden Euro bei Straßen.
- Baugruben und Gräben über 1,25 Meter Tiefe brauchen nach DIN 4124 eine Böschung oder einen Verbau.
- Ende 2025 hatten 48,9 Prozent der Haushalte Zugang zu Glasfaser bis ins Gebäude oder in die Wohnung.
Inhalt · 7 Abschnitte
- Was gehört zu Tiefbau und Infrastruktur?
- Wie steht der Tiefbau-Markt 2026 da?
- Wie viel Geld fließt in Straßen, Schiene und Brücken?
- In welchem Zustand sind Kanalnetz und Abwasserleitungen?
- Was kostet Tiefbau für private Bauherren?
- Welche Regeln gelten für Baugruben und Erdarbeiten?
- Wie kommt Glasfaser ins Haus?
Was gehört zu Tiefbau und Infrastruktur?
Tiefbau umfasst alle Bauarbeiten an und unter der Erdoberfläche: Straßen, Brücken, Gleise, Kanäle, Leitungen, Baugruben und Fundamente. Während der Hochbau Gebäude über dem Gelände errichtet, schafft der Tiefbau die Infrastruktur, ohne die kein Haus genutzt werden kann. Dazu gehören Wasser- und Abwasseranschluss, Strom- und Glasfaserleitungen und die Zufahrt. Die amtliche Statistik weist Hochbau und Tiefbau deshalb als getrennte Bereiche des Bauhauptgewerbes aus.
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über das ganze Ressort Tiefbau & Infrastruktur. Er richtet sich an private Bauherren, Kommunen und Baubetriebe und fasst die Lage im Oktober 2026 zusammen. Die Inhalte im Überblick:
- Was gehört zu Tiefbau und Infrastruktur?
- Wie steht der Tiefbau-Markt 2026 da?
- Wie viel Geld fließt in Straßen, Schiene und Brücken?
- In welchem Zustand sind Kanalnetz und Abwasserleitungen?
- Was kostet Tiefbau für private Bauherren?
- Welche Regeln gelten für Baugruben und Erdarbeiten?
- Wie kommt Glasfaser ins Haus?
Die Teilbereiche des Tiefbaus
Der Tiefbau ist kein einheitliches Gewerk, sondern ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Spezialisierungen. Viele Betriebe decken mehrere Bereiche ab, große Projekte wie eine Autobahnbrücke vereinen fast alle.
| Bereich | Typische Arbeiten | Typische Auftraggeber |
|---|---|---|
| Erdbau | Aushub, Bodenaustausch, Verdichtung, Geländemodellierung | private Bauherren, Erschließungsträger |
| Straßenbau | Fahrbahnen, Asphalt- und Pflasterdecken, Radwege | Bund, Länder, Kommunen |
| Brückenbau | Neubau, Ersatzneubau, Instandsetzung von Brücken | Autobahn GmbH, Länder, Deutsche Bahn |
| Gleisbau | Schienen, Weichen, Oberbau, Bahnsteige | DB InfraGO, Verkehrsbetriebe |
| Kanal- und Rohrleitungsbau | Abwasserkanäle, Trinkwasserleitungen, Hausanschlüsse | Kommunen, Stadtwerke, Zweckverbände |
| Leitungsbau | Strom-, Gas-, Fernwärme- und Glasfaserleitungen | Netzbetreiber, Telekommunikationsunternehmen |
| Spezialtiefbau | Bohrpfähle, Spundwände, Schlitzwände, Grundwasserabsenkung | Hoch- und Infrastrukturprojekte in engen Lagen |
| Wasserbau | Deiche, Uferbefestigungen, Schleusen, Häfen | Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, Länder |
Die wichtigsten Begriffe
Im Tiefbau tauchen immer wieder dieselben Fachbegriffe auf. Diese sollten Sie kennen, bevor Sie Angebote vergleichen oder mit einer Behörde sprechen:
- Baugrundgutachten: Untersuchung des Bodens nach DIN 4020 und DIN EN 1997-2. Es beschreibt Bodenschichten, Tragfähigkeit und Grundwasser und empfiehlt eine Gründung.
- Homogenbereich: Abschnitt des Bodens mit vergleichbaren Eigenschaften für Erdarbeiten. Homogenbereiche ersetzen seit der Neufassung der DIN 18300 die früheren Bodenklassen 1 bis 7.
- Verbau: Abstützung der Wände einer Baugrube oder eines Grabens, etwa mit Kanalverbauplatten, Spundwänden oder Trägerbohlwänden.
- Hausanschluss: Verbindung eines Gebäudes mit dem öffentlichen Netz für Strom, Wasser, Gas, Abwasser oder Telekommunikation.
- Grundstücksentwässerung: Alle Abwasserleitungen auf dem privaten Grundstück bis zum öffentlichen Kanal. Für sie ist der Eigentümer verantwortlich.
- Ersatzbaustoffe: Mineralische Recyclingbaustoffe, Bodenmaterial, Schlacken und Aschen, die nach der Ersatzbaustoffverordnung wieder eingebaut werden dürfen.
Wie steht der Tiefbau-Markt 2026 da?
Der Tiefbau ist seit Jahren der stabilste Teil der deutschen Bauwirtschaft. 2025 setzten die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit mindestens 20 Beschäftigten im Tiefbau 61,7 Milliarden Euro um, real 5,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit lag der Tiefbau vor dem Hochbau mit 57,4 Milliarden Euro. Getragen wurde das Wachstum von Großaufträgen für die Sanierung von Bahnstrecken und für digitale Infrastruktur. 2026 ist die Entwicklung schwankender.
Die wichtigsten Kennzahlen des Statistischen Bundesamts:
| Kennzahl | Wert | Zeitraum |
|---|---|---|
| Umsatz Bauhauptgewerbe gesamt | 120,5 Mrd. Euro, real +2,4 % | 2025 |
| Umsatz Tiefbau | 61,7 Mrd. Euro, real +5,8 % | 2025 |
| Umsatz Hochbau | 57,4 Mrd. Euro | 2025 |
| Auftragseingang Tiefbau | real +6,2 % zum Vorjahr | 2025 |
| Auftragseingang Tiefbau | -10,0 % zum Vormonat, -2,2 % zum Vorjahresmonat | Juli 2026 |
| Auftragseingang Tiefbau | +7,6 % (Mai bis Juli gegenüber Februar bis April) | 2026 |
| Beschäftigte im Bauhauptgewerbe | rund 545.000 | Juli 2026 |
Einzelne Monatswerte schwanken im Tiefbau stark, weil wenige Großaufträge das Ergebnis prägen. Aussagekräftiger ist der Dreimonatsvergleich, der für den Sommer 2026 ein Plus zeigt.
Prognose der Bauindustrie
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat seine Prognose für 2026 Ende September deutlich gesenkt. Statt eines realen Umsatzplus von 2,5 Prozent erwartet der Verband nur noch 1,0 Prozent. Auch für den öffentlichen Bau wurde die Erwartung von 1,5 auf 1,0 Prozent reduziert, vor allem wegen des Straßenbaus. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Auftragseingänge real um 1,8 Prozent, die Umsätze sanken real um 0,7 Prozent. Der Verband hofft auf eine Trendwende 2027, wenn mehr Mittel aus dem Sondervermögen auf den Baustellen ankommen.
Straßenbau unter Kostendruck
Der Straßenbau setzte 2025 nach Zahlen der Bauindustrie 19,8 Milliarden Euro um, nominal 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Preisbereinigt ergibt sich ein Minus von 3,2 Prozent. In der Branche arbeiten rund 96.000 Beschäftigte in etwa 2.860 Betrieben. Belastend wirken die Kosten für Bitumen und Diesel: Im März 2026 verteuerte sich Bitumen gegenüber dem Vormonat um 36,4 Prozent, Diesel um 25,3 Prozent. Für Auftraggeber bedeutet das, dass Preisgleitklauseln in Bauverträgen an Bedeutung gewinnen.
Wie stark äußere Faktoren auch die Logistik der Baustoffe treffen, zeigt unser Beitrag zum Rhein-Niedrigwasser am Pegel Kaub. Niedrige Pegel verteuern den Transport von Kies, Sand und Zement per Binnenschiff.
Was die Entwicklung für Tiefbaubetriebe bedeutet
Für Tiefbaubetriebe ergibt sich ein zweigeteiltes Bild. Öffentliche Auftraggeber haben so viel Geld zur Verfügung wie seit Jahrzehnten nicht, doch Planung, Ausschreibung und Vergabe brauchen Zeit. Viele Mittel aus dem Sondervermögen fließen deshalb erst mit Verzögerung in konkrete Baustellen. Gleichzeitig steigen die Kosten für Energie, Bitumen und Personal, während die Auftraggeber auf feste Preise drängen.
Betriebe, die von der Investitionswelle profitieren wollen, sollten einige Punkte beachten. Wichtig sind Präqualifikation und vollständige Eignungsnachweise, damit Angebote nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Preisgleitklauseln für Bitumen, Stahl und Kraftstoff schützen vor Verlusten bei langen Bauzeiten. Und wer Kapazitäten für Kanal-, Leitungs- und Gleisbau vorhält, findet bei Kommunen, Netzbetreibern und der Bahn die stabilsten Auftraggeber. Für kleinere Betriebe bleibt die Arbeit als Nachunternehmer großer Arbeitsgemeinschaften ein wichtiger Zugang zu Großprojekten.
Wie viel Geld fließt in Straßen, Schiene und Brücken?
So viel wie nie zuvor. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stehen seit dem 1. Januar 2025 insgesamt 500 Milliarden Euro über 12 Jahre bereit. Davon entfallen 300 Milliarden Euro auf den Bund, 100 Milliarden Euro auf Länder und Kommunen und 100 Milliarden Euro auf den Klima- und Transformationsfonds. Im Bundeshaushalt 2026 sind mehr als 128 Milliarden Euro Investitionen eingeplant, davon über 34 Milliarden Euro für Straße, Schiene und Wasserwege.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Sondervermögen gesamt | 500 Mrd. Euro über 12 Jahre ab 2025 |
| Anteil Bund | 300 Mrd. Euro |
| Anteil Länder und Kommunen | 100 Mrd. Euro |
| Anteil Klima- und Transformationsfonds | 100 Mrd. Euro |
| Investitionen Bund 2025 | 87 Mrd. Euro, davon 24 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen |
| Investitionen Bundeshaushalt 2026 | über 128 Mrd. Euro |
| davon Straße, Schiene, Wasserwege | über 34 Mrd. Euro |
Brücken: der größte Sanierungsfall
Viele Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen stammen aus den 1960er- und 1970er-Jahren und sind für den heutigen Schwerverkehr nicht ausgelegt. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs vom Mai 2025 müssen rund 8.100 Teilbauwerke an Autobahnen modernisiert werden, etwa ein Drittel des Bestands, dazu rund 3.000 an Bundesstraßen. 5.000 davon sind priorisiert und sollen bis 2032 erledigt sein. Dafür wären mehr als 450 Modernisierungen pro Jahr nötig, geplant sind 400 pro Jahr ab 2026. Im Jahr 2024 wurden statt 280 geplanter nur 69 Teilbauwerke fertig.
Für Anwohner und Pendler bedeutet das über Jahre Sperrungen und Umleitungen. Beispiele aus jüngster Zeit sind die A1-Vollsperrung an der Norderelbbrücke in Hamburg und die Sperrung im Kreuz Meckenheim.
Schiene: Generalsanierung der Bahnkorridore
Die Deutsche Bahn will rund 40 hoch belastete Korridore mit etwa 4.000 Kilometern Strecke grundlegend erneuern. Statt vieler einzelner Baustellen wird ein Abschnitt für mehrere Monate komplett gesperrt und in einem Zug saniert. Die Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim ging im Dezember 2024 als erster Korridor wieder in Betrieb. Die Strecke Hamburg–Berlin mit 278 Kilometern und 28 Bahnhöfen war vom 1. August 2025 bis zum 14. Juni 2026 gesperrt.
| Jahr | Korridore der Generalsanierung (Auswahl) |
|---|---|
| 2024 | Frankfurt–Mannheim (Riedbahn) |
| 2025/2026 | Hamburg–Berlin |
| 2026 | Hagen–Wuppertal–Köln, Nürnberg–Regensburg, Obertraubling–Passau, Troisdorf–Wiesbaden |
| 2027 | Rosenheim–Salzburg, Lehrte–Berlin, Bremerhaven–Bremen, Fulda–Hanau |
Ursprünglich sollte das Programm bis 2036 abgeschlossen sein. Im September 2026 kündigte die Bahnspitze an, künftig nur noch zwei, in Ausnahmefällen drei Korridore pro Jahr zu sanieren. Damit dürfte sich das Programm über 2036 hinaus ziehen. Für den Gleis- und Leitungsbau bleibt die Generalsanierung dennoch einer der größten Auftraggeber.
Kommunen: Investitionsrückstand auf Rekordniveau
Besonders groß ist der Nachholbedarf bei Städten, Gemeinden und Landkreisen. Laut KfW-Kommunalpanel 2026 beträgt der wahrgenommene Investitionsrückstand 231,2 Milliarden Euro, 7,2 Prozent mehr als im Vorjahr und ein neuer Höchststand. Auf Straßen und Verkehrsinfrastruktur entfallen 53,7 Milliarden Euro, auf Schulen 68,9 Milliarden Euro. Für 2026 planen die Kommunen Investitionen von rund 50 Milliarden Euro, 14,8 Prozent mehr als im Vorjahr. 23 Prozent davon sollen in Straßen und Verkehr fließen. 42 Prozent der Kommunen erwarten trotzdem, dass der Rückstand weiter wächst.
Schnellere Planung und Vergabe
Damit das Geld schneller verbaut werden kann, hat der Gesetzgeber 2026 zwei wichtige Gesetze beschlossen:
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Der Bundestag hat es am 26. Juni 2026 beschlossen. Projekte an Schiene, Straße, Wasserstraße und im Luftverkehr liegen im überragenden öffentlichen Interesse. Doppelte Planungsschritte entfallen, Verfahren werden vollständig digital, und Fristen gelten nach Ablauf als Genehmigung. Ersatzzahlungen können Ausgleichsmaßnahmen vor Ort ersetzen.
- Vergabebeschleunigungsgesetz: Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Bundesbehörden Aufträge bis 50.000 Euro direkt vergeben. Bei dringenden Infrastrukturprojekten aus dem Sondervermögen kann vom Grundsatz der Losvergabe abgewichen werden.
Für mittelständische Tiefbaubetriebe ist der zweite Punkt umstritten: Werden große Pakete ohne Aufteilung in Lose vergeben, kommen eher große Generalunternehmer zum Zug. Kleinere Betriebe arbeiten dann häufiger als Nachunternehmer.
In welchem Zustand sind Kanalnetz und Abwasserleitungen?
Das öffentliche Kanalnetz in Deutschland war 2022 rund 619.000 Kilometer lang. Davon sind 249.000 Kilometer Mischwasserkanäle, 226.000 Kilometer Schmutzwasser- und 144.000 Kilometer Regenwasserkanäle. 96,3 Prozent der Bevölkerung sind angeschlossen. Ein erheblicher Teil des Netzes ist sanierungsbedürftig: Laut der jüngsten Umfrage der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) müssen 18,7 Prozent der Haltungen kurz- bis mittelfristig saniert werden.
| Kennzahl | Wert | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Länge öffentliches Kanalnetz | rund 619.000 km | Destatis, 2022 |
| Anschlussgrad der Bevölkerung | 96,3 % | Destatis, 2022 |
| Kurz- bis mittelfristig sanierungsbedürftig | 18,7 % der Haltungen | DWA-Umfrage 2020 |
| Schadensfreier Anteil | 22,7 % | DWA-Umfrage 2020 |
| Durchschnittsalter | 36,9 Jahre | DWA-Umfrage 2020 |
| Sanierungsrate pro Jahr | rund 1 % des Netzes | DWA-Umfrage 2020 |
| Häufigste Schäden | schadhafte Anschlüsse (27,3 %), Risse (25,7 %) | DWA-Umfrage 2020 |
Pflichten für Eigentümer
Das private Leitungsnetz auf den Grundstücken ist nach Schätzungen der DWA etwa doppelt so lang wie das öffentliche. Für diese Grundstücksentwässerung sind die Eigentümer selbst verantwortlich. Undichte Leitungen können Grundwasser verschmutzen, Fremdwasser in die Kläranlage leiten oder den Boden unter dem Haus ausspülen.
Ob und wann Sie die Leitungen prüfen lassen müssen, regelt jedes Bundesland selbst, oft ergänzt durch kommunale Satzungen. In Nordrhein-Westfalen etwa ist eine Zustandsprüfung bei Neubau und wesentlicher Änderung vorgeschrieben. Die früheren landesweiten Fristen für bestehende Leitungen in Wasserschutzgebieten wurden 2020 gestrichen. Gemeinden können aber per Satzung eigene Fristen festlegen. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Stadt oder dem Abwasserbetrieb nach, bevor Sie kaufen, bauen oder umbauen.
Was kostet Tiefbau für private Bauherren?
Für private Bauherren fallen Tiefbaukosten vor allem bei Erschließung, Hausanschlüssen, Baugrube und Entsorgung des Aushubs an. Die Hausanschlüsse für Strom, Wasser und Gas kosten zusammen schnell mehrere tausend Euro, ein Baugrundgutachten 500 bis 3.000 Euro. Die Preise legen Netzbetreiber, Gutachter und Entsorger selbst fest und unterscheiden sich regional stark. Planen Sie die Posten deshalb früh als Baunebenkosten ein.
Ablauf der Erschließung eines Baugrundstücks
Bevor die Bagger anrollen, müssen viele Schritte in der richtigen Reihenfolge erledigt werden. Wer früh plant, vermeidet Wartezeiten, denn Netzbetreiber brauchen für Hausanschlüsse oft mehrere Wochen bis Monate. So gehen Sie vor:
- Erschließung prüfen: Klären Sie mit der Gemeinde, ob das Grundstück öffentlich erschlossen ist und ob noch Erschließungsbeiträge anfallen.
- Baugrundgutachten beauftragen: Lassen Sie den Boden untersuchen, bevor Sie Keller und Gründung festlegen.
- Leitungsauskunft einholen: Fordern Sie bei allen Netzbetreibern Pläne vorhandener Leitungen an, bevor auf dem Grundstück gegraben wird.
- Hausanschlüsse beantragen: Stellen Sie Anträge für Strom, Wasser, Abwasser, Gas oder Fernwärme und Telekommunikation gleichzeitig und fragen Sie nach einem Mehrspartenanschluss.
- Baustrom und Bauwasser organisieren: Beides muss zum Baubeginn bereitstehen.
- Aushub und Entsorgung klären: Legen Sie fest, wie viel Boden auf dem Grundstück bleibt und wohin der Rest gebracht wird.
- Abnahme der Leitungen dokumentieren: Lassen Sie sich Lage und Prüfung der Grundleitungen schriftlich bestätigen, bevor sie zugeschüttet werden.
Hausanschlüsse am Beispiel eines Netzbetreibers
Eine bundesweit einheitliche Preisliste für Hausanschlüsse gibt es nicht. Wie die Preise aufgebaut sind, zeigt das Preisblatt der NEW Netz GmbH am Niederrhein, das seit dem 1. Januar 2026 gilt:
| Anschluss | Preis brutto | Hinweis |
|---|---|---|
| Strom (Standard) | 499 Euro | bis 25 m Grabenlänge, 100 A, ohne Baukostenzuschuss bis 30 kW |
| Trinkwasser | 2.947 Euro | als Teil eines Mehrspartenanschlusses |
| Trinkwasser einzeln | 2.650 Euro | Einzelanschluss |
| Erdgas | 2.975 Euro | Standardanschluss |
| Baustrom | 294 Euro | Anschluss für die Bauphase |
Dazu kommen bei vielen Versorgern Baukostenzuschüsse und die Kosten für den Abwasseranschluss, die über die kommunale Satzung abgerechnet werden. Ein Mehrspartenanschluss, bei dem mehrere Leitungen in einem Graben verlegt werden, spart oft Geld. Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber gezielt danach.
Baugrundgutachten
Ein Baugrundgutachten nach DIN 4020 kostet nach Angaben des Verbands Privater Bauherren zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Der Bauherren-Schutzbund nennt für ein einfaches Gutachten 500 bis 1.000 Euro, bei Untersuchungen auf Schadstoffe wird es teurer. Das Gutachten lohnt sich fast immer: Es klärt, ob eine einfache Bodenplatte reicht, ob Grundwasser die Baugrube erschwert und wie der Aushub entsorgt werden muss. Ohne diese Angaben drohen Nachträge, die ein Vielfaches kosten.
Entsorgung von Bodenaushub
Beim Bau eines Einfamilienhauses mit Keller fallen schnell mehrere hundert Kubikmeter Erdaushub an. Was die Entsorgung kostet, hängt vor allem von der Belastung des Bodens ab. Die Preisliste des Landkreises Schweinfurt, gültig seit dem 1. Mai 2026, zeigt die Spanne:
| Material | Preis netto je Tonne |
|---|---|
| Unbelasteter Bodenaushub | 9,50 Euro |
| Belasteter Boden (DK 0, BM-F1) | 35,00 Euro |
Die Preise unterscheiden sich von Region zu Region deutlich. Lässt sich der Aushub auf dem eigenen Grundstück wieder einbauen, etwa zur Geländemodellierung, entfallen Transport und Entsorgung. Klären Sie das vor Baubeginn mit Planer und Tiefbaubetrieb.
Die Ersatzbaustoffverordnung
Seit dem 1. August 2023 gilt bundesweit die Ersatzbaustoffverordnung. Sie regelt, wie mineralische Ersatzbaustoffe hergestellt, untersucht und eingebaut werden dürfen. Dazu gehören Recyclingbaustoffe aus Bauschutt, Bodenmaterial, Baggergut, Schlacken und Aschen. Bodenmaterial wird in Klassen wie BM-0, BM-0*, BM-F0* und BM-F1 bis BM-F3 eingeteilt. Je höher die Klasse, desto strenger die Vorgaben, wo das Material wieder eingebaut werden darf.
Hersteller von Ersatzbaustoffen brauchen eine Güteüberwachung mit Eignungsnachweis, werkseigener Produktionskontrolle und Fremdüberwachung. Der Einbau muss nur oberhalb bestimmter Mengen oder in Wasserschutzgebieten bei der Behörde angezeigt werden. Für Bauherren heißt das: Recyclingmaterial ist zulässig und oft günstiger, die Dokumentation der Materialklasse sollte aber Teil des Angebots sein.
Welche Regeln gelten für Baugruben und Erdarbeiten?
Für Baugruben und Gräben gilt vor allem die DIN 4124. Bis zu einer Tiefe von 1,25 Metern dürfen Wände in standfestem Boden senkrecht ohne Sicherung ausgeführt werden. Tiefere Baugruben und Gräben müssen geböscht oder verbaut werden. Ohne rechnerischen Nachweis sind Böschungswinkel von höchstens 45 Grad in nichtbindigen oder weichen bindigen Böden erlaubt, höchstens 60 Grad in mindestens steifen bindigen Böden und höchstens 80 Grad im Fels.
| Bodenart | Maximaler Böschungswinkel ohne Nachweis |
|---|---|
| Nichtbindige oder weiche bindige Böden | 45 Grad |
| Steife oder halbfeste bindige Böden | 60 Grad |
| Fels | 80 Grad |
Bis 1,75 Meter Tiefe ist eine teilweise Sicherung zulässig, bei der die Wand oberhalb von 1,25 Metern abgeböscht oder gesichert wird. An den Rändern der Baugrube muss ein lastfreier Schutzstreifen von mindestens 0,60 Metern Breite bleiben. Dort dürfen weder Aushub noch Baumaterial oder Fahrzeuge stehen. Einstürzende Grabenwände gehören zu den gefährlichsten Unfällen auf Baustellen, weil schon ein Kubikmeter Erde mehr als eine Tonne wiegt.
Erdarbeiten nach VOB/C
Für Bauverträge nach VOB ist die ATV DIN 18300 Erdarbeiten maßgeblich. Seit der Neufassung im Jahr 2016 wird der Boden nicht mehr in die Bodenklassen 1 bis 7 eingeteilt, sondern in projektbezogene Homogenbereiche. Für jeden Homogenbereich werden Kennwerte wie Korngröße, Lagerungsdichte und Konsistenz angegeben. Diese Angaben stammen in der Regel aus dem Baugrundgutachten. Fehlen sie in der Ausschreibung, sind Streit über Mehrkosten und Nachträge fast vorprogrammiert.
Typische Fehler bei Erdarbeiten
Viele Schäden und Mehrkosten im Tiefbau entstehen durch wenige wiederkehrende Fehler:
- Kein Baugrundgutachten: Unerwartetes Grundwasser, Fels oder belasteter Boden verteuern die Baugrube nachträglich.
- Leitungen nicht erkundet: Vor jedem Aushub müssen Pläne der Leitungsbetreiber eingeholt werden. Beschädigte Strom-, Gas- oder Glasfaserleitungen sind gefährlich und teuer.
- Aushub am Grubenrand gelagert: Das verletzt den Schutzstreifen und kann die Wand zum Einsturz bringen.
- Wasserhaltung unterschätzt: Regen und Grundwasser weichen die Sohle auf und gefährden die Tragfähigkeit der Bodenplatte.
- Verfüllung ohne Verdichtung: Ungenügend verdichtete Arbeitsräume setzen sich später und beschädigen Wege, Terrassen und Leitungen.
Wie kommt Glasfaser ins Haus?
Glasfaser kommt über einen eigenen Hausanschluss ins Gebäude, den ein Telekommunikationsunternehmen im Zuge des Netzausbaus verlegt. Ende 2025 konnten 48,9 Prozent der Haushalte in Deutschland einen Anschluss bis ins Gebäude oder in die Wohnung buchen, Mitte 2025 waren es 42,9 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind groß: Bremen kam auf 86,1 Prozent, Thüringen auf 26,5 Prozent. Ziel der Bundesregierung ist Glasfaser bis in jedes Haus bis 2030.
| Kennzahl | Wert | Stand |
|---|---|---|
| Glasfaser bis Gebäude oder Wohnung verfügbar | 48,9 % der Haushalte | Dezember 2025 |
| Glasfaser bis Gebäude oder Wohnung verfügbar | 42,9 % der Haushalte | Juni 2025 |
| Gigabitfähige Anschlüsse inklusive Kabelnetz | 79,0 % der Haushalte | Juni 2025 |
| Gebuchte Glasfaseranschlüsse | rund 5,8 Mio. | Juni 2025 |
| Spitzenreiter Bundesland | Bremen, 86,1 % | Dezember 2025 |
| Schlusslicht Bundesland | Thüringen, 26,5 % | Dezember 2025 |
Rechtlicher Rahmen für den Glasfaserausbau
Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes vom Juni 2025 liegt der Ausbau von Telekommunikationsnetzen bis Ende 2030 im überragenden öffentlichen Interesse. Das stärkt die Netzbetreiber in Abwägungen mit anderen Belangen. Nach § 127 TKG muss die Straßenbaubehörde über einen Antrag auf Verlegung innerhalb von drei Monaten entscheiden, die Frist kann um einen Monat verlängert werden.
Umstritten ist die mindertiefe Verlegung, also Micro- und Minitrenching. Dabei werden Leitungen in schmalen, flachen Schlitzen im Asphalt verlegt. Das ist schneller und günstiger als ein klassischer Graben. Kommunen befürchten aber Schäden an der Straße. Das Gesetz regelt deshalb, dass der Antragsteller die Kosten trägt, die durch die geringere Verlegetiefe oder einen höheren Unterhaltungsaufwand entstehen.
Tipps für Hauseigentümer
Wenn in Ihrer Straße ausgebaut wird, bieten Netzbetreiber den Hausanschluss häufig kostenlos oder günstig an, solange Sie während der Ausbauphase einen Vertrag abschließen oder der Verlegung zustimmen. Ein späterer Einzelanschluss ist oft deutlich teurer. Bei Neubauten sollten Sie bereits beim Planen der übrigen Hausanschlüsse ein Leerrohr für Glasfaser vorsehen. Was beim Hausbau insgesamt an Kosten auf Sie zukommt, erklärt das Ressort Hausbau & Ratgeber.
Weiter informieren
Aktuelle Meldungen zu Sperrungen, Brückenbau, Bahnsanierung und Tiefbau-Konjunktur finden Sie laufend im Ressort Tiefbau & Infrastruktur. Die Angaben in diesem Ratgeber entsprechen dem Stand Oktober 2026. Förderprogramme, Gesetze und Preise ändern sich häufig, prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss die aktuellen Preisblätter Ihres Netzbetreibers und die Satzung Ihrer Gemeinde. Dieser Ratgeber wird monatlich aktualisiert.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Hochbau und Tiefbau?
Der Hochbau errichtet Gebäude über dem Gelände. Der Tiefbau baut an und unter der Erdoberfläche, etwa Straßen, Brücken, Kanäle, Leitungen und Baugruben.
Wie groß ist der Tiefbau in Deutschland?
Die Betriebe des Bauhauptgewerbes setzten 2025 im Tiefbau 61,7 Milliarden Euro um. Das war mehr als im Hochbau mit 57,4 Milliarden Euro.
Wie viel Geld gibt der Staat für Infrastruktur aus?
Das Sondervermögen Infrastruktur umfasst 500 Milliarden Euro über 12 Jahre. Im Bundeshaushalt 2026 sind über 34 Milliarden Euro für Straße, Schiene und Wasserwege eingeplant.
Ab welcher Tiefe braucht ein Graben einen Verbau?
Nach DIN 4124 dürfen Wände in standfestem Boden bis 1,25 Meter senkrecht ohne Sicherung ausgeführt werden. Tiefere Gräben müssen geböscht oder verbaut werden.
Was kostet ein Baugrundgutachten?
Je nach Umfang zwischen etwa 500 und 3.000 Euro. Untersuchungen auf Schadstoffe kosten zusätzlich.
Was kosten Hausanschlüsse für einen Neubau?
Das hängt vom Netzbetreiber ab. Beim Netzbetreiber NEW Netz kosten 2026 ein Standard-Stromanschluss 499 Euro, ein Trinkwasseranschluss rund 2.650 bis 2.950 Euro und ein Gasanschluss 2.975 Euro.
Muss ich meine Abwasserleitung prüfen lassen?
Das regeln Länder und Gemeinden unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen ist eine Prüfung bei Neubau und wesentlicher Änderung Pflicht, Gemeinden können per Satzung weitere Fristen festlegen.
Wie viele Haushalte haben Glasfaser?
Ende 2025 konnten 48,9 Prozent der Haushalte Glasfaser bis ins Gebäude oder in die Wohnung buchen. Bis 2030 soll jedes Haus angeschlossen werden können.
Quellen
- Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im Juli 2026
- Auftragseingang im Bauhauptgewerbe 2025 um 6,8 % höher
- Bauindustrie senkt Prognose für 2026
- Straßenbau 2026: Steigende Kosten fressen Umsätze auf
- KfW-Kommunalpanel 2026
- Investitionsoffensive für das ganze Land
- Bundeshaushalt 2026
- Brückenmodernisierung bei Weitem nicht im Zeitplan
- Generalsanierung: DB InfraGO schließt Austausch zu neuem Zeitplan ab
- Generalsanierung Hamburg–Berlin
- Generalsanierung wird zum Langzeitprojekt
- Öffentliche Abwasserbehandlung 2022
- Zustand der Kanalisation in Deutschland: Ergebnisse der DWA-Umfrage 2020
- Zustandsprüfung privater Abwasserleitungen
- Sicheres Arbeiten in Baugruben
- Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300
- Baugrundgutachten und Bodengutachten
- Baunebenkosten
- Preisblatt Netzanschlüsse Strom, Wasser, Gas inkl. Baukostenzuschüsse
- Preisliste Abfallwirtschaft
- FAQ Ersatzbaustoffverordnung
- Neue Versorgungsdaten im Breitbandatlas: Datenstand Dezember 2025
- Neue Zahlen zum Glasfaserausbau in Deutschland veröffentlicht
- Änderung des Telekommunikationsgesetzes
- § 127 TKG Zustimmung des Trägers der Wegebaulast
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz
- Vergabebeschleunigungsgesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft
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