- Das Bundesbauministerium hat am 9. Oktober 2026 zusätzliche Mittel für die EH55-Plus-Förderung angekündigt.
- Eine Summe nannte das Ministerium nicht, der Wohnungsverband GdW spricht von 250 Millionen Euro.
- Der ursprüngliche Topf von 800 Millionen Euro war fast leer, im September blieben laut Haufe noch 69 Millionen Euro.
- Seit Dezember 2025 wurden rund 52.100 Wohneinheiten mit 4,9 Milliarden Euro Kredit- und Zuschussvolumen gefördert.
- Anträge sind bis 31. Dezember 2026 möglich, pro Wohneinheit gibt es bis zu 100.000 Euro Kredit.
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Was hat der Bund bei der EH55-Förderung beschlossen?
Das Bundesbauministerium stellt für die EH55-Plus-Förderung zusätzliches Geld bereit, damit das KfW-Programm bis zum 31. Dezember 2026 weiterläuft. Die Ankündigung kam am 9. Oktober 2026. Eine Summe nannte das Ministerium nicht. Der Wohnungsverband GdW beziffert die Aufstockung auf 250 Millionen Euro, auch die Bauverbände rechnen mit dieser Größenordnung.
Auslöser war die Nachfrage. Im Bundeshaushalt 2026 standen für das Programm 800 Millionen Euro bereit. Nach Angaben des Fachportals Haufe waren davon im September nur noch 69 Millionen Euro übrig. Der Präsident des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, Olaf Demuth, ging laut einer dpa-Meldung davon aus, dass der Topf ohne Nachschlag binnen einer Woche leer gewesen wäre.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) begründete den Schritt mit der zuletzt deutlich gestiegenen Nachfrage. "Deshalb stellen wir zusätzliche Mittel bereit", sagte sie. Wer eine Baugenehmigung hat, soll sich bis zum Jahresende auf den Kredit verlassen können. Offen bleibt, wie sich der KfW-Zins bis dahin entwickelt, denn das Ministerium machte dazu keine Zusage.
Wie viel Geld ist bisher geflossen?
Seit dem Programmstart am 16. Dezember 2025 hat die KfW nach Zahlen der Bundesregierung rund 52.100 Wohneinheiten gefördert. Das zugesagte Kredit- und Zuschussvolumen liegt bei etwa 4,9 Milliarden Euro, Stand 5. Oktober 2026. Rechnerisch sind das rund 94.000 Euro je Wohnung, also knapp unter dem Höchstbetrag von 100.000 Euro.
Die beiden Summen messen Unterschiedliches. Die 800 Millionen Euro im Haushalt und der Nachschlag sind das Geld, mit dem der Bund die Zinsen verbilligt. Die 4,9 Milliarden Euro sind dagegen die Kredite, die Bauherren und Wohnungsunternehmen damit aufnehmen konnten. Ein Euro Haushaltsmittel hat also etwa sechs Euro Darlehen bewegt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Programmstart | 16. Dezember 2025 | BMWSB |
| Budget im Bundeshaushalt 2026 | 800 Mio. Euro | BMWSB |
| Restmittel im September 2026 | 69 Mio. Euro | Haufe |
| Aufstockung im Oktober 2026 | rund 250 Mio. Euro (Angabe GdW, nicht vom Ministerium bestätigt) | GdW, DHZ |
| Geförderte Wohneinheiten bis 5.10.2026 | rund 52.100 | Bundesregierung |
| Kredit- und Zuschussvolumen | rund 4,9 Mrd. Euro | Bundesregierung |
| Antragsfrist | 31. Dezember 2026 | BMWSB |
Ein Vergleich mit dem Vorjahr ist nur eingeschränkt möglich, weil es die Förderung 2025 bis Mitte Dezember gar nicht gab. Die Ampel-Regierung hatte den EH55-Standard Anfang 2022 aus der Neubauförderung genommen. Viele Investoren legten daraufhin genehmigte Projekte auf Eis. Genau diesen Bauüberhang soll das befristete Programm abbauen. Wie sich Genehmigungen und Fertigstellungen entwickeln, zeigt unser Beitrag zum Wohnungsbau 2026.
Welche Bedingungen gelten für den KfW-Kredit?
Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb eines Gebäudes im Standard Effizienzhaus 55, das seine Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bezieht. Pro Wohneinheit vergibt die KfW bis zu 100.000 Euro als zinsverbilligten Kredit. Die Baugenehmigung muss beim Antrag vorliegen, mit dem Bau darf noch nicht begonnen worden sein.
Öl- und Gasheizungen sind damit ausgeschlossen. Zulässig sind zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse. Die Förderung läuft unter anderem über die KfW-Programme 297 für Wohngebäude und 299 für Nichtwohngebäude und ist Teil des Programms Klimafreundlicher Neubau. Kommunen erhalten statt des Kredits einen Zuschuss von 5 Prozent.
Die Konditionen wurden seit dem Start einmal deutlich verbessert:
| Kondition | Start am 16.12.2025 | Seit 2.3.2026 |
|---|---|---|
| Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung | rund 1,94 % | 1,00 % |
| Effektivzins bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung | rund 2,84 % | tagesaktuell bei der KfW |
| Antragsfrist | 30. Juni 2026 | 31. Dezember 2026 |
| Kredithöchstbetrag je Wohneinheit | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
Wer den Kredit bekommt, muss ihn innerhalb von 12 Monaten abrufen. Die Abruffrist lässt sich auf insgesamt bis zu 24 Monate verlängern. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht: Sind die Mittel verbraucht, endet das Programm auch vor dem Stichtag.
Was bedeutet das für Bauherren und Betriebe?
Private Bauherren und Wohnungsunternehmen mit fertiger Baugenehmigung haben bis Jahresende Zeit für den Antrag, sollten aber nicht bis Dezember warten. Der erste Topf war drei Monate vor Fristende fast leer. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe sichert die Aufstockung Aufträge aus Projekten, die sonst erneut verschoben worden wären.
So gehen Sie vor, wenn Sie die Förderung noch nutzen wollen:
- Prüfen Sie, ob Ihre Baugenehmigung vorliegt und der Bau noch nicht begonnen hat.
- Lassen Sie von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Experten bestätigen, dass das Gebäude den EH55-Standard erreicht und ohne fossile Heizung auskommt.
- Stellen Sie den Kreditantrag über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler, bevor Sie Bauverträge unterschreiben, die als Vorhabensbeginn gelten.
- Planen Sie den Abruf des Geldes innerhalb von 12 Monaten ein und beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung, falls sich der Bau verzögert.
Bei einem Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit ersetzt der KfW-Kredit bis zu 100.000 Euro eines teureren Bankdarlehens. Bei 1 Prozent Effektivzins über zehn Jahre fällt die Zinslast spürbar geringer aus als bei marktüblichen Baukrediten. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ist, hängt vom Angebot der Hausbank ab. Weitere Programme und Regeln finden Sie in unserer Rubrik Recht & Förderung.
Wie geht es 2027 mit der Neubauförderung weiter?
Für die Zeit nach dem 31. Dezember 2026 gibt es noch keine Zusage. Das Bauministerium will seine Förderprogramme Anfang 2027 neu ordnen und vereinfachen. Die Verbände warnen vor einer Lücke: Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe verlangt, dass EH55-Plus so lange weiterläuft, bis die neue Struktur mit zwei Programmen im Sommer 2027 startet.
ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa lobte die Aufstockung in der Deutschen Handwerks Zeitung: "Die Politik hat zugehört. Dafür sind wir dankbar." GdW-Präsident Axel Gedaschko kritisierte dagegen, dass die Förderung erneut erst kurz vor dem Auslaufen der Mittel verlängert wurde. Er verlangt planbare und ausreichend ausgestattete Programme über den Jahreswechsel hinaus.
Für die Branche ist das mehr als eine Detailfrage. Wohnungsbauprojekte haben Vorlaufzeiten von mehreren Jahren, und eine Förderung, die alle paar Monate zur Disposition steht, lässt sich schwer in eine Kalkulation einbauen. Bauherren, die ihre Genehmigung erst 2027 erwarten, sollten deshalb vorerst ohne EH55-Kredit rechnen. Eine Einordnung der Marktlage bietet unser Ratgeber zur Bauwirtschaft. Stand der Angaben ist Oktober 2026.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die EH55-Plus-Förderung beantragen?
Anträge sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich, solange die Mittel reichen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, das Programm kann also auch vor dem Stichtag enden.
Wie hoch ist der KfW-Kredit bei EH55-Plus?
Die KfW vergibt bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Seit dem 2. März 2026 liegt der Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung bei 1 Prozent.
Um wie viel wurde die EH55-Förderung aufgestockt?
Das Bundesbauministerium hat keine Summe genannt. Der Wohnungsverband GdW und die Bauverbände gehen von rund 250 Millionen Euro zusätzlich zu den ursprünglichen 800 Millionen Euro aus.
Welche Voraussetzungen muss mein Neubau erfüllen?
Das Gebäude muss den Standard Effizienzhaus 55 erreichen und zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Beim Antrag muss die Baugenehmigung vorliegen, der Bau darf noch nicht begonnen haben.
Gibt es die EH55-Förderung auch 2027?
Das ist offen. Das Ministerium will die Neubauförderung Anfang 2027 neu ordnen, eine Verlängerung von EH55-Plus über den Jahreswechsel hinaus ist bisher nicht zugesagt.
Quellen
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