- Das Bundesbauministerium hat am 9. Oktober 2026 zusätzliches Geld für die EH55-Plus-Förderung angekündigt.
- Das ursprüngliche Budget von 800 Millionen Euro war Ende September bis auf rund 69 Millionen Euro verplant.
- Seit Dezember 2025 wurden rund 52.100 Wohneinheiten mit etwa 4,9 Milliarden Euro Kredit- und Zuschussvolumen gefördert.
- Anträge nimmt die KfW an, bis das Geld verbraucht ist, spätestens bis zum 31. Dezember 2026.
- Wie hoch die Aufstockung ausfällt, nennt das Ministerium nicht; Verbände sprechen von 250 Millionen Euro.
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Was hat der Bund bei der EH55-Plus-Förderung beschlossen?
Das Bundesbauministerium stellt zusätzliches Geld für die EH55-Plus-Förderung bereit. Das hat es am 9. Oktober 2026 mitgeteilt. Der Topf von 800 Millionen Euro wäre wegen der starken Nachfrage sonst vor dem Jahresende leer gewesen. Wer eine Baugenehmigung hat, kann den zinsverbilligten KfW-Kredit damit weiter beantragen, längstens bis zum 31. Dezember 2026.
Die Kehrtwende kam schnell. Noch am 30. September hatte das Ministerium zur 50.000. geförderten Wohnung gemeldet, vom Budget seien rund 69 Millionen Euro übrig und mehr Geld sei nicht vorgesehen. Dieselbe Aussage stand schon in der Mitteilung vom 19. Juni, als die Antragsfrist über den Sommer hinaus verlängert wurde. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) begründet den Schritt nun mit der Nachfrage und nennt das Programm einen Erfolg.
Die Förderung soll den sogenannten Bauüberhang abbauen. Gemeint sind Wohnungen, die genehmigt, aber nie begonnen wurden, weil Zinsen und Baukosten die Kalkulation gesprengt haben. Wie Genehmigungen ablaufen und was sie kosten, lesen Sie im Ratgeber Recht & Förderung.
Wie viel Geld steht jetzt zusätzlich bereit?
Eine Summe nennt das Bundesbauministerium nicht. In seiner Mitteilung ist nur von aufgestockten Fördermitteln die Rede. Der Wohnungswirtschaftsverband GdW und das Fachportal Haufe beziffern die Aufstockung auf 250 Millionen Euro, die Deutsche Handwerks Zeitung gibt denselben Betrag als Annahme der Branche wieder. Bestätigt hat das Ministerium diese Zahl bisher nicht.
Rechnet man mit 250 Millionen Euro, wächst der Topf von 800 Millionen auf 1,05 Milliarden Euro, also um etwa 31 Prozent. Diese Bundesmittel sind nicht das Kreditvolumen. Sie verbilligen die Zinsen der KfW-Darlehen. Deshalb stehen den 800 Millionen Euro bereits Zusagen über rund 4,9 Milliarden Euro gegenüber.
Die Zahlen aus den drei Mitteilungen des Ministeriums zeigen, wie schnell das Geld zuletzt abfloss:
| Stand | Geförderte Wohneinheiten | Kredit- und Zuschussvolumen | Restmittel aus 800 Mio. Euro |
|---|---|---|---|
| 15. Juni 2026 | rund 33.700 | rund 3,2 Mrd. Euro | rund 343 Mio. Euro |
| 30. September 2026 | 50.000 | keine Angabe | rund 69 Mio. Euro |
| 5. Oktober 2026 | rund 52.100 | rund 4,9 Mrd. Euro | keine Angabe |
Zwischen Mitte Juni und Anfang Oktober kamen damit rund 18.400 Wohneinheiten hinzu, ein Plus von etwa 55 Prozent in weniger als vier Monaten. Im Schnitt entfallen auf jede geförderte Wohneinheit rund 94.000 Euro Kredit oder Zuschuss, also fast der Höchstbetrag.
Wer bekommt die Förderung und zu welchen Bedingungen?
Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Standard Effizienzhaus 55, wenn die Wärme vollständig aus erneuerbaren Energien stammt. Bei Wohngebäuden vergibt die KfW bis zu 100.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Beim Antrag muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen.
Die Eckdaten laut Bundesbauministerium und KfW:
- Programm: Klimafreundlicher Neubau, Stufe Effizienzhaus 55, bei Wohngebäuden die KfW-Nummern 297 und 298, bei Nichtwohngebäuden 299.
- Heizung: Wärmepumpe, Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse sind zulässig.
- Baubeginn: Der Bau darf beim Antrag noch nicht begonnen haben. Kaufverträge und der erste Spatenstich sind laut KfW erst ab dem 16. Dezember 2025 förderfähig.
- Kommunen: Gebietskörperschaften beantragen direkt bei der KfW einen Zuschuss von 7,5 Prozent.
- Frist: Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember 2026 bei der KfW eingegangen sein.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die KfW weist darauf hin, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel steht. Den Zinssatz legt sie am Tag der Zusage fest. Seit März 2026 lag der effektive Jahreszins nach Angaben von Haufe bei 1 Prozent für zehn Jahre Laufzeit und Zinsbindung; beim Start waren es etwa 1,94 Prozent.
Was bedeutet die Aufstockung für Bauherren und Betriebe?
Bauherren mit Genehmigung gewinnen knapp drei Monate Zeit, aber keine Garantie. Die Förderung endet, sobald das zusätzliche Geld gebunden ist, und das kann vor dem 31. Dezember 2026 der Fall sein. In den Wochen vor der Aufstockung flossen die Mittel schnell ab. Wer bauen will, sollte den Antrag über seine Bank deshalb jetzt stellen und nicht auf den Stichtag warten.
Drei Punkte sind dabei praktisch wichtig:
- Ohne gültige Baugenehmigung gibt es keinen Antrag. Wie lange Ämter brauchen, zeigt unser Überblick zur Dauer der Baugenehmigung je Bundesland.
- Die Heizung muss zum Programm passen. Ein geplanter Gaskessel schließt die Förderung aus.
- Das Bauunternehmen darf erst nach dem Antrag loslegen. Verträge sollten das berücksichtigen.
Das Baugewerbe begrüßt die Entscheidung. Die drohende Förderlücke sei vorerst abgewendet, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Er verweist darauf, dass zwischen Genehmigung und Fertigstellung im Schnitt 27 Monate liegen. Wechseln in dieser Zeit Zinsen und Förderbedingungen, würden Projekte abgebrochen. Etwa zwei Drittel der Aufträge im Wohnungsbau kommen laut ZDB von Familien und kleinen Investoren.
Wie geht es nach dem 31. Dezember 2026 weiter?
Für die Zeit nach dem Jahreswechsel gibt es noch keine Zusage. Die Mitteilung des Bundesbauministeriums endet mit dem 31. Dezember 2026 und sagt nichts zu einer Anschlussförderung. Der ZDB fordert, EH55-Plus ohne Lücke weiterzuführen, bis im Sommer 2027 die geplante neue Förderstruktur mit je einem Programm für Bestand und Neubau startet.
Auch der GdW verlangt verlässliche Bedingungen über 2026 hinaus. Wer sein Projekt erst 2027 beantragen kann, sollte daher nicht mit den heutigen Konditionen kalkulieren. Offen ist außerdem, wie viel Geld tatsächlich nachgeschossen wurde und wie lange es reicht. Stand dieser Meldung ist Oktober 2026.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die EH55-Plus-Förderung beantragen?
Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember 2026 bei der KfW eingegangen sein. Ist das aufgestockte Budget früher verbraucht, endet die Förderung schon vorher.
Wie hoch ist der Kredit bei EH55-Plus?
Für Wohngebäude vergibt die KfW zinsverbilligte Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Kommunen erhalten statt des Kredits einen Zuschuss von 7,5 Prozent.
Um wie viel wurde die EH55-Plus-Förderung aufgestockt?
Das Bundesbauministerium nennt keine Summe. Der Verband GdW und Fachmedien sprechen von 250 Millionen Euro zusätzlich zu den ursprünglichen 800 Millionen Euro.
Welche Voraussetzungen gelten für EH55-Plus?
Das Gebäude muss den Standard Effizienzhaus 55 erreichen und vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Beim Antrag muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen, der Bau darf noch nicht begonnen haben.
Gibt es die EH55-Plus-Förderung auch 2027?
Das ist offen. Die aktuelle Zusage reicht bis zum 31. Dezember 2026, Bauverbände fordern eine Fortsetzung bis zum Start der neuen Förderprogramme im Sommer 2027.
Quellen
- EH55-Plus-Förderung: Bund stockt Mittel auf
- 50.000. Wohnung mit EH-55-Plus-Förderung erreicht
- EH55-Plus-Förderung wird verlängert
- EH55-Plus-Förderung: Bund stockt Mittel für Neubauprojekte auf
- Bundesregierung stockt Mittel für die Effizienzhaus-55-Förderung auf
- KfW-Kredit: Bund stockt EH55-Plus-Förderung auf
- EH55-Plus-Förderung: Aufstockung bis Jahresende
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