CO2-Preis 2027: Wärmepumpen-Verband will 75 Euro statt Preisdeckel

Der Bund will den CO2-Preis 2027 bei 55 bis 65 Euro je Tonne halten. Der Wärmepumpen-Verband BWP fordert 75 Euro und eine sichere Heizungsförderung.

Alter gusseiserner Heizkörper unter einem Fenster mit Vorhängen
Foto: Erik Mclean / Pexels
Kurz & knappStand Oktober 2026
  • Die Bundesregierung will den nationalen CO2-Preis auch 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne halten.
  • Der Bundesverband Wärmepumpe fordert in der Anhörung vom 7. Oktober 2026 eine Obergrenze von 75 Euro.
  • Der Start des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS 2) ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
  • Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft schätzt die Lücke im Klimafonds 2027 auf rund 4 Milliarden Euro.
  • Wer eine Wärmepumpe plant, sollte den Bonus der KfW-Heizungsförderung beachten: Er sinkt ab 1. Februar 2027.
Inhalt · 6 Abschnitte
  1. Was plant die Bundesregierung beim CO2-Preis 2027?
  2. Was fordert der Bundesverband Wärmepumpe?
  3. Wer sieht den CO2-Preis 2027 anders?
  4. Wie sicher ist die Heizungsförderung 2027?
  5. Was bedeutet die Debatte für Hausbesitzer?
  6. Wie geht es mit dem Gesetz weiter?

Was plant die Bundesregierung beim CO2-Preis 2027?

Die Bundesregierung will den CO2-Preis für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel 2027 nicht freigeben, sondern im bisherigen Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne halten. Grundlage ist der Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Das Kabinett hat ihn am 12. August 2026 beschlossen, der Bundestag beriet ihn am 24. September in erster Lesung. Am 7. Oktober hörte der Umweltausschuss Sachverständige an. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.

Hintergrund ist der verschobene Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr, kurz ETS 2. Er soll nun am 1. Januar 2028 beginnen. Ohne die Gesetzesänderung hätte sich der deutsche CO2-Preis 2027 am schwankenden Durchschnittspreis der Auktionen im bestehenden EU-Emissionshandel für Industrie und Energie (ETS 1) orientiert. Der Entwurf soll das Übergangsjahr berechenbar machen.

Die wichtigsten Punkte des Entwurfs im Überblick:

Regelung Inhalt laut Gesetzentwurf
Preiskorridor 2027 55 bis 65 Euro je Tonne CO2, wie 2026
Start ETS 2 1. Januar 2028
Gebotsgrenze je Auktion höchstens 20 statt bisher 50 Prozent der Menge je Bieter
Erwartetes Zertifikatedefizit 2026 rund 40 Millionen Zertifikate
Gesetzgebungsstand Kabinett 12.08.2026, 1. Lesung 24.09.2026, Anhörung 07.10.2026

Was fordert der Bundesverband Wärmepumpe?

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hält den Preisdeckel für das falsche Signal. In der Anhörung warb Dr. Björn Schreinermacher, Leiter Politik und stellvertretender Geschäftsführer des Verbands, dafür, die Obergrenze 2027 auf 75 Euro je Tonne anzuheben. Außerdem verlangt der BWP, dass die Einnahmen aus dem CO2-Preis die Heizungsförderung und Entlastungen beim Strompreis langfristig absichern. Die Bundesregierung müsse zudem klarstellen, dass der ETS 2 pünktlich 2028 startet.

In der Mitteilung des Verbands vom 7. Oktober 2026 heißt es, eine Fortführung des Korridors schwäche das Signal für Investitionen in klimafreundliche Heizungen. Schreinermacher verweist darauf, dass die CO2-Einnahmen über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) die Wärmewende finanzieren. Aufgabe der Politik sei es, „Zweifel am CO2-Preis als zentralem Leitinstrument gar nicht erst aufkommen zu lassen“.

Der Verband begründet seine Forderung auch mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Seit dem 29. Juli 2026 gilt die Pflicht nicht mehr, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Wenn das Ordnungsrecht weniger vorschreibt, müssen aus Sicht des BWP CO2-Preis, Förderung und Strompreis den Rahmen für Investitionsentscheidungen setzen. Hausbesitzer würden sonst eher eine neue Gasheizung wählen, deren Betriebskosten mit dem ETS 2 ab 2028 schwer vorhersehbar sind.

Wer sieht den CO2-Preis 2027 anders?

Die Positionen in der Anhörung gingen weit auseinander. Energieversorger und Industrie begrüßten den Preiskorridor grundsätzlich, weil er Planungssicherheit für 2027 schafft, und forderten Nachbesserungen bei der Auktionstechnik. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft warnte dagegen vor einer Finanzierungslücke im Klimafonds. Der Ökonom Fritz Söllner lehnte den nationalen Emissionshandel insgesamt ab. Die Wohnungswirtschaft begrüßte den Deckel, weil höhere CO2-Kosten Mieter und Vermieter belasten.

Die Stellungnahmen im Überblick:

Sachverständige Organisation Position
Dr. Björn Schreinermacher Bundesverband Wärmepumpe Obergrenze 2027 auf 75 Euro anheben, Einnahmen für Heizungsförderung sichern
Florian Zerzawy Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft Deckel reißt 2027 eine Lücke von rund 4 Mrd. Euro in den KTF
Dr. Maximilian Rinck BDEW Gesetz zügig beschließen, Auktionsdesign nachbessern
Justin Müller EWE AG Korridor richtig, 20-Prozent-Gebotsgrenze löst Knappheit nicht
Matthias Belitz Verband der Chemischen Industrie Korridor richtig, besserer Schutz vor Carbon Leakage nötig
Prof. Dr. Fritz Söllner Ökonom nationaler Emissionshandel ist teure Symbolpolitik

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hatte schon im Sommer erklärt, ohne Deckel könnten die Preise 2027 auf 75 bis 85 Euro je Tonne steigen und mit dem Start des ETS 2 wieder fallen. Jeder zusätzliche Euro CO2-Kosten fehle nach Ansicht des Verbands für die energetische Sanierung. Die BDEW-Vertreter regten an, einen erwarteten Überschuss von rund 40 Millionen Zertifikaten nicht von den Auktionen 2027 abzuziehen, um eine künstliche Knappheit zu vermeiden.

Wie sicher ist die Heizungsförderung 2027?

Kurzfristig ist die Heizungsförderung finanziert. Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 sind für die Bundesförderung für effiziente Gebäude rund 12,56 Milliarden Euro vorgesehen, nach 11,96 Milliarden Euro im Jahr 2026. Die Förderung speist sich aus dem Klima- und Transformationsfonds, dessen wichtigste Einnahmequelle der CO2-Preis ist. Fehlen dort 2027 tatsächlich rund 4 Milliarden Euro, wächst der Druck auf die Förderprogramme in den Folgejahren.

Unabhängig vom Gesetz sinkt die Förderung für viele Eigentümer ohnehin. Seit dem 21. Juli 2026 gelten bei der KfW-Heizungsförderung (Programm 458) diese Sätze:

Baustein Fördersatz Änderung
Grundförderung 30 % unverändert
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, ab 01.08.2028 null
Einkommensbonus 10 bis 40 % abhängig vom Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro
Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit 28.000 Euro sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro
Höchstfördersatz 70 %, niedrigste Einkommensstufe 80 % –

Wie viele Haushalte die Förderung bereits nutzen, zeigt unsere Auswertung zu 272.000 KfW-Zusagen bis August 2026.

Was bedeutet die Debatte für Hausbesitzer?

Für Eigentümer, die 2026 oder 2027 die Heizung tauschen, ist der Zeitpunkt wichtiger als der genaue CO2-Preis im Jahr 2027. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent sinkt am 1. Februar 2027 erstmals auf 12 Prozent. Wer vorher einen Antrag mit Förderzusage stellt, sichert sich den höheren Satz. Langfristig entscheidet der ETS 2 ab 2028 über die Kosten fossiler Heizungen, nicht der Korridor im Übergangsjahr.

So gehen Sie bei der Entscheidung vor:

  1. Heizung prüfen: Alter, Zustand und Verbrauch der bestehenden Anlage erfassen. Funktionierende Öl- und Gasheizungen sowie Anlagen über 20 Jahre qualifizieren für den Bonus.
  2. Angebote vergleichen: Mehrere Angebote für Wärmepumpe und Alternativen einholen und die Betriebskosten über 15 bis 20 Jahre rechnen.
  3. CO2-Preis einplanen: Bei Gas und Öl mit steigenden Preisen ab 2028 kalkulieren, weil der ETS 2 keinen nationalen Korridor mehr kennt.
  4. Vertrag mit Bedingung schließen: Den Liefervertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für die Förderzusage unterschreiben.
  5. Antrag vor Februar 2027 stellen: Den KfW-Zuschuss beantragen, solange der Bonus noch 16 Prozent beträgt.

Was eine Wärmepumpe im Bestand kostet und wann sie sich rechnet, erklärt unser Beitrag Wärmepumpe im Altbau: Kosten und Förderung. Einen Überblick über Heizung, Dämmung und alle Programme bietet der Ratgeber Energie & Sanierung.

Wie geht es mit dem Gesetz weiter?

Nach der Anhörung berät der Umweltausschuss den Entwurf abschließend, danach folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag und die Befassung im Bundesrat. Damit der Korridor zum 1. Januar 2027 greift, muss das Gesetz vor Jahresende in Kraft treten. Ob die Koalition die Obergrenze von 65 Euro ändert, ist offen. Die Forderung nach 75 Euro hat bisher nur ein Teil der Sachverständigen unterstützt.

Parallel muss Deutschland die europäischen Regeln zum ETS 2 in nationales Recht umsetzen. Der BWP fordert, dies fristgerecht zu erledigen, damit Hausbesitzer und Handwerk wissen, mit welchen Preisen sie ab 2028 rechnen müssen. Stand Oktober 2026 liegt dazu noch kein beschlossenes Gesetz vor. baubote.de berichtet, sobald der Bundestag entschieden hat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der CO2-Preis 2027?

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt er 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Das Gesetz ist im Oktober 2026 noch nicht beschlossen.

Wann startet der EU-Emissionshandel für Gebäude?

Der ETS 2 für Gebäude und Verkehr soll am 1. Januar 2028 starten. Dann gilt kein nationaler Preiskorridor mehr.

Was fordert der Bundesverband Wärmepumpe?

Der BWP will die Obergrenze 2027 auf 75 Euro je Tonne anheben und die CO2-Einnahmen dauerhaft für Heizungsförderung und niedrigere Strompreise nutzen.

Sinkt die Förderung für Wärmepumpen 2027?

Ja. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Auch die förderfähigen Kosten sinken halbjährlich um 750 Euro.

Wofür werden die Einnahmen aus dem CO2-Preis verwendet?

Sie fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Daraus werden unter anderem die Bundesförderung für effiziente Gebäude und Entlastungen beim Strompreis bezahlt.

Quellen

  1. BEHG-Novelle: BWP fordert verlässlichen CO2-Preis und sichere HeizungsförderungBundesverband Wärmepumpe · abgerufen 08.10.2026
  2. Gesetz zum Brennstoffemissionshandel auf dem PrüfstandDeutscher Bundestag · abgerufen 08.10.2026
  3. CO2-Preis soll 2027 stabil gehalten werdenDeutscher Bundestag · abgerufen 08.10.2026
  4. BEHG-Änderung: CO2-Preis soll 2027 stabil bleibenDeutscher Bundestag (hib) · abgerufen 08.10.2026
  5. Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BrennstoffemissionshandelsgesetzesBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · abgerufen 08.10.2026
  6. Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)KfW · abgerufen 08.10.2026
  7. KTF 2027: Weniger Netzzuschuss, mehr Strompreis-HilfeZeitung für kommunale Wirtschaft · abgerufen 08.10.2026
  8. CO2-Preis für Heizöl: Was 2027 auf Eigentümer zukommtHaufe · abgerufen 08.10.2026

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