- Gebäude verursachten 2025 in Deutschland 103,4 Mio. Tonnen Treibhausgase, 3,4 Mio. Tonnen mehr als im Vorjahr.
- Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist entfallen.
- 2025 wurden 299.000 Heizungs-Wärmepumpen verkauft, 55 % mehr als 2024 und erstmals mehr als Gaskessel.
- Die KfW bezuschusst den Heizungstausch mit 30 % bis 70 %, im niedrigsten Einkommensbereich mit bis zu 80 %.
- Für Dämmung und Fenster zahlt das BAFA 15 %, mit Sanierungsfahrplan gibt es auf Kosten über 30.000 Euro 5 Punkte mehr.
Inhalt · 7 Abschnitte
Warum lohnt sich eine energetische Sanierung?
Eine energetische Sanierung senkt Heizkosten, macht ein Haus unabhängiger von Öl- und Gaspreisen und steigert seinen Wert. Gebäude verursachten 2025 in Deutschland 103,4 Millionen Tonnen Treibhausgase und verfehlten erneut ihr Klimaziel. Steigende CO2-Preise, teures Heizöl und hohe Fördersätze für Heizung und Dämmung machen Sanierungen 2026 für viele Eigentümer wirtschaftlich interessant, vor allem bei älteren, schlecht gedämmten Häusern.
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über das ganze Ressort Energie & Sanierung. Er erklärt die wichtigsten Begriffe, die neue Rechtslage, die Wahl der Heizung, sinnvolle Sanierungsschritte, die Förderprogramme und die Kosten. Vertiefende Beiträge sind jeweils verlinkt. Die Inhalte im Überblick:
- Warum lohnt sich eine energetische Sanierung?
- Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz?
- Welche Heizung passt zu welchem Haus?
- Welche Sanierungsmaßnahmen bringen am meisten?
- Welche Förderung gibt es 2026?
- Was kostet eine Sanierung und wie rechnet sie sich?
- Wie gehen Eigentümer Schritt für Schritt vor?
Die wichtigsten Begriffe
Wer sich mit Sanierung beschäftigt, trifft schnell auf Fachbegriffe. Diese sollten Sie kennen, bevor Sie Angebote einholen oder Förderanträge stellen:
- U-Wert: Der Wärmedurchgangskoeffizient beschreibt, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter eines Bauteils verloren geht. Je kleiner der Wert, desto besser ist das Bauteil gedämmt.
- Effizienzhaus: Ein Förderstandard für das ganze Gebäude. Die Zahl, etwa 55 oder 70, gibt an, wie viel Prozent des Energiebedarfs eines Referenzneubaus das Haus benötigt.
- Einzelmaßnahme: Eine Sanierung einzelner Bauteile, zum Beispiel Dach, Fenster oder Heizung, ohne das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard zu bringen.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Ein Plan, den eine Energieberaterin oder ein Energieberater erstellt. Er zeigt, in welcher Reihenfolge Maßnahmen sinnvoll sind, und bringt bei der Förderung einen Bonus.
- Energieausweis: Das Dokument zeigt den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes in Effizienzklassen. Er ist bei Verkauf und Vermietung vorgeschrieben.
- Vorlauftemperatur: Die Temperatur, mit der das Heizwasser in die Heizkörper fließt. Für Wärmepumpen ist eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur entscheidend.
Der Druck zum Handeln kommt aus mehreren Richtungen. Laut Bundesumweltministerium stiegen die Emissionen des Gebäudesektors 2025 um 3,4 Millionen Tonnen, vor allem wegen einer kühleren Heizperiode. Der Bedarf an Wärme in alten Häusern bleibt der wichtigste Grund, warum der Sektor seine Ziele verfehlt. Gleichzeitig verteuern CO2-Preis und Ölpreis das Heizen mit fossilen Brennstoffen.
Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Es regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Die wichtigste Änderung: Die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist entfallen. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder eingebaut werden, müssen ab 2029 aber schrittweise klimafreundliche Brennstoffe nutzen.
Diese sogenannte Bio-Treppe gilt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen. Sie schreibt einen wachsenden Mindestanteil an Biomethan, Bioöl oder Brennstoffen auf Wasserstoffbasis vor. Wer heute eine fossile Heizung einbaut, muss diese Anteile in Zukunft einkaufen, was die Betriebskosten erhöhen kann.
| Jahr | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe bei neuen Gas- und Ölheizungen |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
| 2045 | Ziel: klimaneutraler Gebäudebestand |
Was für bestehende Heizungen gilt
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Eine allgemeine Austauschpflicht gibt es nicht. Auch die frühere Beratungspflicht vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung ist entfallen. Für Vermieter, die eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, gilt dagegen ein besonderer Schutz der Mieter: Sie müssen die Hälfte der CO2-Kosten, ab 2028 der Netzentgelte und der Mehrkosten für Biobrennstoffe selbst tragen.
Was für Neubauten und große Gebäude gilt
Für Neubauten verschärft das Gesetz die Anforderungen stufenweise. Öffentliche Neubauten sollen ab dem 1. Januar 2028 Nullemissionsgebäude sein, alle anderen Neubauten ab dem 1. Januar 2030. Neubauten mit mehr als 1.000 Quadratmetern müssen ab 2028 ihre Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus berechnen, ab 2030 gilt das für alle Neubauten. Eine Solarpflicht kommt 2027 zunächst für öffentliche und große gewerbliche Neubauten, 2030 für neue Wohngebäude.
Für die Bauteile eines Gebäudes rechnet das Gesetz weiterhin mit einem Referenzgebäude. Für Wohngebäude nennt es unter anderem diese Werte:
| Bauteil im Referenzgebäude | U-Wert in W/(m²K) |
|---|---|
| Außenwand | 0,28 |
| Dach und oberste Geschossdecke | 0,20 |
| Fenster und Fenstertüren | 1,3 |
| Bodenplatte und Wände gegen Erdreich | 0,35 |
Diese Werte sind eine gute Orientierung auch für Sanierungen. Wer ein Bauteil erneuert, sollte mindestens diesen Standard anpeilen, denn eine Dämmung wird nur alle paar Jahrzehnte angefasst. Welche Materialien sich für Wand, Dach und Boden eignen, erklärt unser Ratgeber zu Baustoffen.
Welche Heizung passt zu welchem Haus?
Für die meisten Bestandsgebäude ist die Wärmepumpe 2026 die wirtschaftlichste Heizung im Betrieb, sofern das Haus mit moderaten Vorlauftemperaturen warm wird. Gas bleibt erlaubt, wird aber durch CO2-Preis und Bio-Treppe langfristig teurer. Ölheizungen sind wegen der stark gestiegenen Heizölpreise derzeit am teuersten. Pellets eignen sich für Altbauten mit hohem Wärmebedarf und ausreichend Platz für das Lager.
Der Markt hat sich 2025 deutlich gedreht. Erstmals wurden mehr Wärmepumpen verkauft als Gasheizungen, während der Absatz von Ölkesseln fast zusammenbrach. Der Gesamtmarkt schrumpfte trotzdem um 12 Prozent auf 627.000 Geräte.
| Wärmeerzeuger | Absatz 2025 | Veränderung zu 2024 |
|---|---|---|
| Heizungs-Wärmepumpen | 299.000 | +55 % |
| davon Luft-Wasser | 283.000 | +59 % |
| davon Sole-Wasser (Erdwärme) | 13.500 | +7 % |
| Gas-Wärmeerzeuger | 276.500 | −33 % |
| Biomasse-Kessel | 29.000 | +23 % |
| davon Pellet | 17.500 | +38 % |
| Öl-Wärmeerzeuger | 22.500 | −74 % |
| Gesamtmarkt | 627.000 | −12 % |
Heizkosten im Vergleich
Was eine Heizung im Betrieb kostet, hängt von Energiepreisen und Gebäude ab. Der Heizspiegel 2026 von co2online rechnet für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern mit rund 1.300 Euro im Jahr für die Wärmepumpe, 1.740 Euro für Pellets, 1.930 Euro für Erdgas und 2.745 Euro für Heizöl. Heizöl war im August 2026 laut Statistischem Bundesamt 49,6 Prozent teurer als ein Jahr zuvor.
| Heizungsart | Einfamilienhaus 130 m², Kosten 2026 | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | 1.300 Euro | +3 % |
| Holzpellets | 1.740 Euro | +23 % |
| Erdgas | 1.930 Euro | −5 % |
| Fernwärme | 2.055 Euro | +1 % |
| Heizöl | 2.745 Euro | +28 % |
Die Unterschiede in Zahlen und Gründen erklärt ausführlich unser Heizkosten-Vergleich 2026/27.
Welche Heizung für welches Gebäude?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber einige Faustregeln helfen bei der Vorauswahl:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: passt für die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser, auch im Altbau, wenn die Räume auch mit moderaten Vorlauftemperaturen warm werden. Oft reichen größere Heizkörper in einzelnen Räumen.
- Erdwärmepumpe: effizienter, braucht aber eine Bohrung oder Kollektorfläche und eine Genehmigung. Sinnvoll bei großem Grundstück oder wenn ohnehin Erdarbeiten anstehen.
- Fernwärme: bequem und platzsparend, wenn ein Netz in der Straße liegt. Die Preise legt der Versorger fest, ein Vergleich mit anderen Anbietern ist nicht möglich.
- Pelletheizung: für Altbauten mit hohem Wärmebedarf, wenn Platz für Lager und Kessel vorhanden ist. Die Pelletpreise sind 2026 deutlich gestiegen.
- Gas-Brennwert oder Hybridheizung: weiterhin erlaubt. Wer neu in Gas investiert, sollte die Bio-Treppe ab 2029 und steigende CO2-Kosten in seine Rechnung aufnehmen.
Wie eine Wärmepumpe im Bestand geplant wird, was sie kostet und worauf Sie im Angebot achten sollten, lesen Sie im Beitrag Wärmepumpe im Altbau: Kosten und Förderung.
Warmwasser, Lüftung und Solarthermie
Neben dem eigentlichen Wärmeerzeuger gehören weitere Anlagen zur Haustechnik, die bei einer Sanierung mitgedacht werden sollten. Auch hier zeigt die Absatzstatistik der Heizungsindustrie für 2025 klare Trends. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung legten deutlich zu: Zentrale Geräte stiegen um 19 Prozent auf 30.500 Stück, dezentrale Geräte um 11 Prozent auf 180.000 Stück. Trinkwasser-Wärmepumpen, die nur das Warmwasser bereiten, wurden 49.500-mal verkauft, 20 Prozent mehr als im Vorjahr.
Rückläufig war dagegen die Solarthermie. Es wurden 151.500 Quadratmeter Kollektorfläche verkauft, 30 Prozent weniger als 2024. Eine Alternative zur Solarthermie ist Photovoltaik, deren Strom auch eine Wärmepumpe antreiben kann. Eine Lüftungsanlage wird vor allem dann wichtig, wenn das Haus durch neue Fenster und Dämmung deutlich dichter wird. Ohne ausreichenden Luftwechsel steigt die Feuchte in den Räumen, und an kalten Stellen kann sich Schimmel bilden. Ein Lüftungskonzept gehört deshalb zu jeder größeren Sanierung, auch wenn am Ende nur regelmäßiges Fensterlüften herauskommt.
Welche Sanierungsmaßnahmen bringen am meisten?
Am meisten bringt eine Sanierung, die Gebäudehülle und Heizung zusammen betrachtet. Bei vielen Altbauten sind die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke und der Austausch alter Fenster die wirksamsten ersten Schritte, gefolgt von Außenwand und Kellerdecke. Eine gut gedämmte Hülle senkt den Wärmebedarf, sodass die neue Heizung kleiner und günstiger ausfallen kann. Ein Sanierungsfahrplan zeigt die sinnvolle Reihenfolge für das konkrete Haus.
Die Wärme verlässt ein Haus über alle Flächen, die an die Außenluft oder an unbeheizte Räume grenzen. Wie viel über welches Bauteil verloren geht, hängt vom Baujahr und vom Zustand ab. Deshalb gibt es keine allgemeingültige Rangfolge, wohl aber typische Muster:
| Maßnahme | Typischer Nutzen | Hinweis |
|---|---|---|
| Oberste Geschossdecke dämmen | hoher Effekt bei geringen Kosten | bei unbeheiztem Dachboden oft in Eigenleistung möglich |
| Dach dämmen | wichtig bei ausgebautem Dachgeschoss | am günstigsten zusammen mit neuer Eindeckung |
| Fenster tauschen | weniger Wärmeverlust und Zugluft | Lüftungskonzept beachten, um Schimmel zu vermeiden |
| Außenwand dämmen | großer Flächenanteil, hoher Effekt | lohnt sich besonders, wenn ohnehin Putz oder Fassade erneuert wird |
| Kellerdecke dämmen | wärmere Fußböden im Erdgeschoss | meist einfach von unten anzubringen |
| Hydraulischer Abgleich | gleichmäßige Wärmeverteilung | Voraussetzung für viele Förderungen |
Die richtige Reihenfolge
In der Praxis lohnt es sich, Maßnahmen an ohnehin fällige Arbeiten zu koppeln. Muss das Dach neu gedeckt werden, kostet die zusätzliche Dämmung nur einen Teil dessen, was eine eigenständige Maßnahme kosten würde. Dasselbe gilt für die Fassade, wenn der Putz erneuert werden muss. Wer die Heizung erst tauscht, nachdem Dach und Fenster saniert sind, kann eine kleinere Anlage einplanen.
Nicht immer ist diese Reihenfolge möglich. Fällt die alte Heizung aus, muss schnell Ersatz her. Dann hilft ein Sanierungsfahrplan, die neue Heizung so auszulegen, dass sie auch nach späteren Dämmmaßnahmen noch passt. Eine Heizlastberechnung für jeden Raum ist in jedem Fall die solide Grundlage.
Fehler, die Sie vermeiden sollten
Energetische Sanierungen scheitern selten an der Technik, häufiger an der Ausführung. Dämmung ohne luftdichte Ebene, schlecht angeschlossene Fenster oder fehlende Lüftung nach dem Fenstertausch führen zu Feuchteschäden und Schimmel. Achten Sie deshalb auf Fachbetriebe mit Erfahrung, auf eine Baubegleitung durch Energieberater bei größeren Vorhaben und auf eine Abnahme, bei der Anschlüsse und Details geprüft werden.
Welche Förderung gibt es 2026?
Für die Sanierung von Wohngebäuden gibt es 2026 vier wichtige Förderwege: Zuschüsse der KfW für den Heizungstausch, Zuschüsse des BAFA für Dämmung und Fenster, zinsgünstige Kredite der KfW für die Sanierung zum Effizienzhaus und alternativ einen Steuerbonus. Hinzu kommt ein Zuschuss für die Energieberatung. Die Programme haben eigene Regeln, und viele müssen vor Vertragsabschluss beantragt werden.
Heizungsförderung der KfW (Programm 458)
Die KfW fördert den Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen einen Einkommensbonus. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Einkommensstufen.
| Baustein | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, Austausch einer alten fossilen Heizung |
| Einkommensbonus | 40 % | zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro |
| Einkommensbonus | 30 % | bis 40.000 Euro |
| Einkommensbonus | 10 % | bis 50.000 Euro |
| Höchstsatz | 70 % | selbstnutzende Eigentümer |
| Höchstsatz | 80 % | niedrigste Einkommensstufe |
Förderfähig sind im Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 Euro hinzu, ab der siebten je 8.000 Euro. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten bei den Einkommensgrenzen einen Aufschlag von 10.000 Euro. Vermieter bekommen die Grundförderung, die beiden Boni sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028. Wer eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen will, erhält den vollen Bonus also nur noch bei Anträgen bis Ende Januar 2027.
Zuschuss für Dämmung und Fenster (BAFA)
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 Prozent. Dazu gehören die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie außenliegender Sonnenschutz. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit 30.000 Euro, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan 60.000 Euro.
Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wurde zum 21. Juli 2026 eingeschränkt. Er gilt nur noch, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro erreichen, und nur auf den Teil darüber. Für Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz soll ab dem ersten Quartal 2027 ein eigener Bonus für Dämmmaßnahmen kommen.
Kredit für die Komplettsanierung (KfW 261)
Wer sein Haus zum Effizienzhaus saniert, kann bei der KfW einen Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit beantragen. Je nach erreichtem Standard gibt es einen Tilgungszuschuss, der einen Teil des Kredits erlässt. Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Experte muss das Vorhaben begleiten.
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | Höchstbetrag je Wohneinheit |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 15 % | 22.500 Euro |
| Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien | 10 % | 15.000 Euro |
| Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % | 15.000 Euro |
| Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien | 5 % | 7.500 Euro |
| Effizienzhaus 70 oder 85 Nachhaltigkeits-Klasse | 5 % | 7.500 Euro |
| Effizienzhaus Denkmal Nachhaltigkeits-Klasse | 10 % | 15.000 Euro |
Für besonders ineffiziente Gebäude nennt die KfW einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, für serielle Sanierungen bis zu 15 Prozent.
Steuerbonus und Energieberatung
Alternativ zu Zuschüssen können selbstnutzende Eigentümer einen Steuerbonus nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz nutzen. Das Haus muss älter als zehn Jahre sein. Die Steuer sinkt im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr um je 7 Prozent der Kosten und im dritten Jahr um 6 Prozent, insgesamt also um 20 Prozent, höchstens um 40.000 Euro je Objekt. Steuerbonus und Zuschuss lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.
Die Energieberatung selbst fördert das BAFA mit 50 Prozent des Honorars, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 650 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten bis zu 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Aktuelle Änderungen bei Förderprogrammen und Gesetzen verfolgen wir im Ressort Recht & Förderung.
Was kostet eine Sanierung und wie rechnet sie sich?
Die Kosten einer Sanierung hängen stark vom Haus und vom Umfang ab. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostete in einer Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Schnitt rund 36.400 Euro vor Förderung, mit einer Spanne von 21.099 bis 54.168 Euro. Bei Dämmung und Fenstern werden schnell fünfstellige Beträge fällig. Ob sich das rechnet, hängt von Förderung, Energiepreisen und ohnehin fälligen Instandsetzungen ab.
Die Förderung verändert die Rechnung erheblich. Das folgende Beispiel zeigt, was bei einer Dämmmaßnahme an der Gebäudehülle übrig bleibt, wenn die förderfähigen Kosten voll ausgeschöpft werden.
| Beispiel Gebäudehülle | Ohne Sanierungsfahrplan | Mit Sanierungsfahrplan |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten | 30.000 Euro | 60.000 Euro |
| Grundförderung 15 % | 4.500 Euro | 9.000 Euro |
| iSFP-Bonus 5 % auf Kosten über 30.000 Euro | – | 1.500 Euro |
| Zuschuss insgesamt | 4.500 Euro | 10.500 Euro |
| Effektiver Fördersatz | 15 % | 17,5 % |
Die Rechnung zeigt auch die Wirkung der Reform vom Juli 2026: Früher galt der Bonus auf die gesamten Kosten, der effektive Satz lag damit bei 20 Prozent. Für die Heizung ergibt sich bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten ein Zuschuss zwischen 8.400 Euro bei 30 Prozent und 19.600 Euro bei 70 Prozent.
Worauf Sie bei Angeboten achten sollten
Die große Preisspanne bei Wärmepumpen erklärt sich zum Teil durch unvollständige Angebote. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz prüfte 160 Angebote aus dem Zeitraum September 2025 bis April 2026. Rund 90 Prozent nannten kein Messkonzept, und nur etwa ein Drittel erwähnte den oft teuren Umbau des Zählerschranks. Elektroarbeiten tauchten in rund 80 Prozent der Angebote auf. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb fehlende Positionen schriftlich nachfordern, bevor er Preise gegenüberstellt.
Dasselbe Prinzip gilt für Dämmung und Fenster. Ein vollständiges Angebot nennt Material, Dicke und Wärmeleitfähigkeit der Dämmung, die Ausführung der Anschlüsse an Fenster und Dach, Gerüst, Entsorgung und gegebenenfalls Putz oder Fassadenbekleidung. Fehlen diese Angaben, sind Angebote kaum vergleichbar, und Nachträge auf der Baustelle werden wahrscheinlicher.
CO2-Preis und laufende Kosten
Auf der anderen Seite der Rechnung stehen die Kosten, die eine Sanierung vermeidet. Der CO2-Preis liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Laut ADAC entspricht das bis zu 1,55 Cent je Kilowattstunde Erdgas und bis zu 20,70 Cent je Liter Heizöl. Für ein schlecht gedämmtes Einfamilienhaus mit 2.000 Litern Heizöl im Jahr ergeben sich daraus 349 bis 412 Euro allein für den CO2-Preis.
| Gebäude (ADAC-Beispiel) | CO2-Kosten pro Jahr 2026 |
|---|---|
| Schlecht gedämmt, Gas, 20.000 kWh | 263 bis 311 Euro |
| Effizienzhaus 70, Gas, 6.500 kWh | 85 bis 101 Euro |
| Schlecht gedämmt, Öl, 2.000 Liter | 349 bis 412 Euro |
Die Bundesregierung will den Preiskorridor 2027 beibehalten, weil der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr erst 2028 starten soll. Ab dann bildet sich der Preis am Markt, und viele Fachleute rechnen mit höheren Werten. Für Vermieter ist außerdem wichtig: Nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz tragen sie bei sehr ineffizienten Gebäuden mit mehr als 52 Kilogramm CO2 je Quadratmeter und Jahr 95 Prozent der CO2-Kosten.
Wertsteigerung
Neben den Energiekosten zählt der Wert der Immobilie. Käufer achten zunehmend auf den Energieausweis, und Banken berücksichtigen den energetischen Zustand bei der Finanzierung. Wie sich Preise für Häuser und Wohnungen zuletzt entwickelt haben, verfolgen wir im Ressort Immobilien & Wohnen. Gestiegene Handwerkerpreise sind dabei ein Gegenargument zum Abwarten: Heizanlagen verteuerten sich im Mai 2026 um rund 5 Prozent, Flachglas sogar um 15,4 Prozent, wie unsere aktuellen Baustoffpreise zeigen.
Wie gehen Eigentümer Schritt für Schritt vor?
Am sichersten gelingt eine Sanierung mit einer festen Reihenfolge: zuerst eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan, dann vollständige Angebote, anschließend der Förderantrag und erst danach der Auftrag. Wer diese Reihenfolge einhält, verliert keinen Förderanspruch und vermeidet, dass Maßnahmen später nicht zusammenpassen. Planen Sie für größere Vorhaben mehrere Monate Vorlauf ein, besonders bei Handwerkern mit vollen Auftragsbüchern.
- Bestand aufnehmen: Sammeln Sie Energieausweis, Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre, Baupläne und Angaben zur Heizung.
- Energieberatung beauftragen: Wählen Sie eine Fachperson aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Lassen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, das BAFA übernimmt die Hälfte des Honorars.
- Prioritäten festlegen: Entscheiden Sie mit der Beratung, welche Schritte zuerst kommen und welche mit ohnehin fälligen Arbeiten verbunden werden.
- Angebote einholen: Holen Sie für jedes Gewerk mindestens drei vollständige Angebote ein und vergleichen Sie Position für Position.
- Förderung beantragen: Stellen Sie die Anträge bei KfW oder BAFA nach den jeweiligen Regeln, in der Regel vor Beginn der Arbeiten. Prüfen Sie alternativ den Steuerbonus.
- Ausführung begleiten: Lassen Sie größere Maßnahmen durch die Energieberatung begleiten und achten Sie auf Luftdichtheit, Anschlüsse und den hydraulischen Abgleich.
- Nachweise einreichen: Reichen Sie Rechnungen und Bestätigungen fristgerecht ein, sonst kann der Zuschuss verfallen.
Besonderheiten für Wohnungseigentümer und Vermieter
In Wohnungseigentümergemeinschaften entscheidet die Eigentümerversammlung über Maßnahmen am gemeinsamen Eigentum, also an Dach, Fassade und zentraler Heizung. Ein Sanierungsfahrplan für das ganze Haus hilft, Mehrheiten zu finden und die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen. Vermieter können einen Teil der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen, müssen dabei aber gesetzliche Grenzen beachten und die Mieter rechtzeitig informieren.
Ausblick
Das Jahr 2026 hat für Eigentümer viel verändert: neue Gesetzesgrundlage, gelockerte Heizungsregeln, neue Einkommensstufen bei der Heizungsförderung und einen eingeschränkten iSFP-Bonus. An der Grundrichtung ändert das wenig. Fossile Brennstoffe werden durch CO2-Preis und Bio-Treppe teurer, effiziente Gebäude gewinnen an Wert. Wer saniert, sollte Förderbedingungen vor Vertragsabschluss prüfen, denn die Programme ändern sich häufig (Stand: Oktober 2026). Neue Meldungen zu Heizung, Dämmung und Förderung finden Sie laufend im Ressort Energie & Sanierung.
Häufige Fragen
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die 65-Prozent-Regel ist entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 aber steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Nein, bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Auch das frühere Betriebsverbot für sehr alte Konstanttemperaturkessel ist entfallen.
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
Die KfW zahlt mindestens 30 Prozent, selbstnutzende Eigentümer erhalten mit Boni bis zu 70 Prozent, in der niedrigsten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind im Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro.
Wie viel Zuschuss gibt es für Dämmung?
Das BAFA zahlt 15 Prozent der förderfähigen Kosten für Dämmung, Fenster und Türen. Mit Sanierungsfahrplan gibt es auf Kosten über 30.000 Euro weitere 5 Prozentpunkte.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Ein von einer Energieberatung erstellter Plan, der die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen für Ihr Haus festlegt. Er erhöht die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen und bringt einen Bonus.
Kann ich Steuerbonus und Zuschuss kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können für verschiedene Maßnahmen aber unterschiedliche Wege wählen, etwa Zuschuss für die Heizung und Steuerbonus für die Dämmung.
Wie hoch ist der CO2-Preis 2026?
Er liegt in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, das sind bis zu 1,55 Cent je Kilowattstunde Gas und bis zu 20,70 Cent je Liter Heizöl.
Welche Sanierungsmaßnahme sollte zuerst kommen?
Das hängt vom Haus ab. Oft sind die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Fenstertausch günstige erste Schritte; ein Sanierungsfahrplan klärt die richtige Reihenfolge.
Quellen
- Treibhausgasdaten zeigen: Klimaschutz braucht neuen Schub
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – ehemals GEG
- Anlage 1 Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
- Absatz Heizungen 2025 in Deutschland
- Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- Wohngebäude – Kredit (261)
- Sanierung Wohngebäude: Gebäudehülle
- Energieberatung für Wohngebäude
- § 35c EStG Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
- Inflationsrate im August 2026 bei +2,9 %
- Heizen wird teurer: Neuer Heizspiegel zeigt Sparpotenziale von bis zu 1.000 Euro pro Jahr
- Wärmepumpen-Angebote im Check: Große Preisunterschiede und versteckte Kosten bleiben
- CO2-Steuer fürs Heizen: So hoch ist der CO2-Preis 2026
- Gebäudemodernisierungsgesetz: Was ändert sich im GModG?
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