Wärmepumpe Förderung 2026: Zuschuss, Boni und Fristen der KfW

Die KfW zahlt 2026 für eine Wärmepumpe 30 % Grundförderung plus Boni, maximal 70 bis 80 % von 28.000 Euro. Ab Februar 2027 sinken Bonus und Kostengrenze.

Weißer Plattenheizkörper mit Ventil an einer hell gestrichenen Ziegelwand
Foto: Jan van der Wolf / Pexels
Kurz & knappStand Oktober 2026
  • Für eine neue Wärmepumpe zahlt die KfW 30 % Grundförderung auf bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten im Einfamilienhaus.
  • Selbstnutzer erhalten bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen 10 bis 40 % Einkommensbonus.
  • Der Zuschuss ist auf 70 % gedeckelt, in der untersten Einkommensstufe auf 80 %, also höchstens 22.400 Euro.
  • Ab 1. Februar 2027 sinken Bonus und Kostengrenze alle sechs Monate, die Grundförderung wird für Wärmepumpen neu aufgeteilt.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten bei der KfW gestellt werden, der Liefervertrag braucht eine Förderklausel.
Inhalt · 6 Abschnitte
  1. Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
  2. Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus?
  3. Was ändert sich 2027 bei der Wärmepumpen-Förderung?
  4. Wie beantragen Sie die Wärmepumpen-Förderung Schritt für Schritt?
  5. Welche Fehler kosten die Förderung?
  6. Lohnt sich der Antrag noch 2026?

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Für den Einbau einer Wärmepumpe in ein bestehendes Wohngebäude zahlt die KfW 2026 einen Zuschuss von mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und einen Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent erhalten. Im Einfamilienhaus sind höchstens 28.000 Euro förderfähig, der Zuschuss liegt damit zwischen 8.400 und 22.400 Euro.

Die Förderung läuft über das Programm Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude, bei der KfW unter der Nummer 458 geführt. Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zum 21. Juli 2026 hat der Bund die Konditionen umgestellt: Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme ist weggefallen, der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 auf 16 Prozent gesenkt und die Kostengrenze für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro.

Baustein Fördersatz Wer erhält ihn?
Grundförderung 30 % alle privaten Eigentümer, auch Vermieter
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (bis 31.01.2027) Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung ersetzen
Einkommensbonus 10 %, 30 % oder 40 % Selbstnutzer mit bis zu 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Höchstsatz gesamt 70 %, unterste Einkommensstufe 80 % Deckel für die Summe aller Bausteine

In Mehrfamilienhäusern steigt die Kostengrenze mit der Zahl der Wohnungen: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Förderfähig sind nicht nur Gerät und Montage, sondern auch nötige Umfeldmaßnahmen wie der Austausch von Heizkörpern, die Entsorgung der Altanlage oder Elektroarbeiten.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus?

Beide Boni gibt es nur für Eigentümer, die das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen. Den Klimageschwindigkeitsbonus erhält, wer eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauscht oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Der Einkommensbonus hängt vom zu versteuernden Haushaltseinkommen ab und ist seit Juli 2026 in drei Stufen gestaffelt.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Einkommensbonus
bis 30.000 Euro 40 %
30.001 bis 40.000 Euro 30 %
40.001 bis 50.000 Euro 10 %
über 50.000 Euro kein Bonus

Neu ist ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das angerechnete Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie mit 48.000 Euro zu versteuerndem Einkommen landet so rechnerisch bei 38.000 Euro und erhält 30 statt 10 Prozent Einkommensbonus. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Es liegt wegen Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen meist deutlich unter dem Brutto.

So viel Zuschuss gibt es in typischen Fällen

Die folgende Rechnung geht von einem Einfamilienhaus aus, in dem die Wärmepumpe samt Heizkörpertausch und Elektroarbeiten mindestens 28.000 Euro kostet. Die förderfähigen Kosten sind dann voll ausgeschöpft.

Fall Fördersatz Zuschuss
Vermieter, Heizungstausch in vermieteter Wohnung 30 % 8.400 Euro
Selbstnutzer, 25 Jahre alte Gasheizung, Einkommen 70.000 Euro 46 % 12.880 Euro
Selbstnutzer, Ölheizung, Einkommen 45.000 Euro 56 % 15.680 Euro
Familie mit Kind, Gasheizung 22 Jahre alt, Einkommen 48.000 Euro 70 % (Deckel) 19.600 Euro
Selbstnutzer, Ölheizung, Einkommen 28.000 Euro 80 % (Deckel) 22.400 Euro

Wer weniger als 28.000 Euro ausgibt, erhält den Fördersatz auf die tatsächlichen Kosten. Bei einer Rechnung über 20.000 Euro und 46 Prozent Förderung sind das 9.200 Euro. Was eine Wärmepumpe im Altbau insgesamt kostet und welche Posten in einem Angebot stecken, zeigt unser Beitrag Wärmepumpe im Altbau: Kosten und Förderung.

Was ändert sich 2027 bei der Wärmepumpen-Förderung?

Ab dem 1. Februar 2027 wird die Förderung schrittweise kleiner. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt dann alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt im August 2028 ganz. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken im selben Takt um jeweils 750 Euro, bis sie im August 2030 bei 22.000 Euro liegen. Wer ohnehin tauschen will, verliert mit jedem Halbjahr Zuschuss.

Antrag ab Klimageschwindigkeitsbonus Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit
21.07.2026 16 % 28.000 Euro
01.02.2027 12 % 27.250 Euro
01.08.2027 8 % 26.500 Euro
01.02.2028 4 % 25.750 Euro
01.08.2028 entfällt 25.000 Euro
01.08.2030 entfällt 22.000 Euro

Für Wärmepumpen kommt im ersten Quartal 2027 eine zweite Änderung hinzu. Die Grundförderung soll dann in 15 Prozent Basisförderung und einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent aufgeteilt werden. Den Bonus sollen nur Geräte mit Ursprung in der Europäischen Union erhalten. Wie der EU-Ursprung definiert und nachgewiesen wird, stand nach Angaben des Bundesverbands Wärmepumpe zum Start der neuen Konditionen noch nicht fest. Für Wärmepumpen ohne diesen Nachweis halbiert sich die Grundförderung damit voraussichtlich.

Rechenbeispiel: Ein Selbstnutzer mit 70.000 Euro Einkommen, der im Oktober 2026 beantragt, erhält 46 Prozent von 28.000 Euro, also 12.880 Euro. Beantragt er im August 2027 und wählt ein Gerät ohne EU-Nachweis, wären es nach dem bisher bekannten Fahrplan 15 plus 8 Prozent von 26.500 Euro, rund 6.100 Euro. Wie stark Wärmepumpen derzeit nachgefragt werden, zeigen die Förderzahlen der KfW für 2026.

Wie beantragen Sie die Wärmepumpen-Förderung Schritt für Schritt?

Der Antrag wird online im Kundenportal Meine KfW gestellt, und zwar bevor die Arbeiten beginnen. Vorher brauchen Sie ein Angebot, eine Bestätigung zum Antrag von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten und einen unterschriebenen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, die Wärmepumpe einbauen zu lassen und die Nachweise einzureichen.

  1. Angebote einholen: Lassen Sie sich von mindestens zwei Fachbetrieben ein Angebot mit Heizlastberechnung machen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor dem Antrag beauftragt werden.
  2. Bestätigung zum Antrag erstellen lassen: Das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erzeugt im KfW-Portal die Bestätigung zum Antrag mit einer Identifikationsnummer.
  3. Vertrag mit Förderklausel schließen: Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt.
  4. Antrag in Meine KfW stellen: Mit der Identifikationsnummer stellen Sie den Antrag selbst. Bei Einkommensbonus laden Sie die Steuerbescheide hoch.
  5. Wärmepumpe einbauen lassen: Erst nach dem Antrag darf das Fachunternehmen mit Lieferung und Montage beginnen.
  6. Nachweise einreichen: Nach Abschluss erstellt das Fachunternehmen die Bestätigung nach Durchführung, Sie laden die Rechnungen hoch, die KfW zahlt den Zuschuss aus.

Brauchen Sie Geld für die Zwischenfinanzierung, können Sie zusätzlich den Ergänzungskredit der KfW mit den Programmnummern 358 und 359 beantragen. Er setzt eine Zusage für den Zuschuss voraus und lässt sich nicht allein beantragen.

Technische Voraussetzungen

Gefördert werden nur Gebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind. Antragsteller müssen als Privatpersonen im Grundbuch stehen. Neue Wärmepumpen müssen für die netzdienliche Steuerung nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz vorbereitet sein. Ab dem 1. Januar 2028 sollen nach den Förderregeln nur noch Geräte mit natürlichem Kältemittel gefördert werden. Wer jetzt kauft, ist mit einem solchen Gerät auf der sicheren Seite.

Welche Fehler kosten die Förderung?

Der häufigste Fehler ist ein Vorhabenbeginn vor dem Antrag: Wer den Liefervertrag ohne Förderklausel unterschreibt oder den Betrieb schon arbeiten lässt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss vollständig. Ebenso teuer sind falsche Annahmen beim Einkommen und beim Alter der alten Heizung. Prüfen Sie diese Punkte deshalb, bevor Sie den Antrag stellen, und bewahren Sie alle Unterlagen auf.

Fehler Folge So vermeiden Sie ihn
Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung keine Förderung Förderklausel vor der Unterschrift in den Vertrag aufnehmen
Arbeiten vor dem Antrag begonnen keine Förderung Lieferung und Montage erst nach Antragstellung
Bruttoeinkommen statt zu versteuerndem Einkommen angesetzt falscher Einkommensbonus Steuerbescheide prüfen, Familienzuschlag bedenken
Alter der Gasheizung nicht belegt kein Klimageschwindigkeitsbonus Typenschild oder Schornsteinfegerprotokoll bereithalten
Frist von 36 Monaten überschritten Zusage verfällt Einbautermin früh mit dem Betrieb festlegen
Antrag auf Anfang 2027 verschoben weniger Bonus, niedrigere Kostengrenze Antrag möglichst bis 31. Januar 2027 stellen

Auch die Kosten werden häufig unterschätzt. Die 28.000 Euro sind keine Pauschale, sondern eine Obergrenze. Gefördert wird nur, was auf Rechnungen nachgewiesen ist, und nur für Arbeiten, die mit dem Heizungstausch zusammenhängen. Eine neue Photovoltaikanlage zählt beispielsweise nicht dazu.

Lohnt sich der Antrag noch 2026?

Für Selbstnutzer mit alter Öl- oder Gasheizung ist 2026 finanziell der günstigste Zeitpunkt: Bis zum 31. Januar 2027 gelten der volle Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und die Kostengrenze von 28.000 Euro, und die Grundförderung von 30 Prozent gilt unabhängig vom Herkunftsland des Geräts. Danach sinkt der Zuschuss in jedem Halbjahr. Zusätzlich steigt der CO2-Preis auf Heizöl und Erdgas, was den Betrieb fossiler Heizungen verteuert.

Wer erst später tauschen kann, sollte zumindest die Vorbereitung jetzt beginnen: Heizlast berechnen lassen, Angebote einholen und prüfen, ob Heizkörper getauscht werden müssen. Der Antrag selbst geht schnell, die Termine bei Fachbetrieben sind dagegen oft knapp. Wie sich der CO2-Preis 2027 entwickeln könnte, lesen Sie in unserem Beitrag zur CO2-Preis-Debatte 2027. Einen Überblick über Heizung, Dämmung und alle Förderwege bietet der Ratgeber Energie & Sanierung.

Stand dieses Ratgebers ist Oktober 2026. Die Fördersätze für 2027 beruhen auf dem angekündigten Fahrplan, Details zum Wertschöpfungsbonus sind noch offen.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?

Mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Selbstnutzern mit Boni bis zu 70 Prozent, in der untersten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent. Im Einfamilienhaus sind höchstens 28.000 Euro förderfähig, der Zuschuss beträgt also maximal 22.400 Euro.

Gibt es noch den Effizienzbonus für Wärmepumpen?

Nein. Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme ist mit den neuen Konditionen zum 21. Juli 2026 entfallen.

Bekommen Vermieter Förderung für eine Wärmepumpe?

Ja, Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Gebäude wohnen.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn der Arbeiten und nach Abschluss eines Vertrags mit Förderklausel. Wer den vollen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent will, sollte bis zum 31. Januar 2027 beantragen.

Was ist der Wertschöpfungsbonus?

Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen in 15 Prozent Basis und 15 Prozent Bonus für Geräte mit EU-Ursprung aufgeteilt werden. Die genauen Nachweisregeln standen bei Einführung der neuen Konditionen noch nicht fest.

Quellen

  1. Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)KfW · abgerufen 11.10.2026
  2. Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start UmstellungsphaseKfW · abgerufen 11.10.2026
  3. BEG: Neue Förderkonditionen ab 21. Juli stehen festBundesverband Wärmepumpe (BWP) · abgerufen 11.10.2026
  4. KfW-Heizungsförderung: Was sich bei den Zuschüssen ab 21. Juli 2026 ändertADAC · abgerufen 11.10.2026

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